Änderungen ab Samstag

Corona-Testverordnung: Wer bekommt jetzt wann einen Test?

Mit einer weiteren Verordnung will Gesundheitsminister Jens Spahn Corona-Tests auch von Menschen ohne Symptome erleichtern. Auch die Warn-App zählt künftig offiziell zum Testkonzept.

Veröffentlicht:
Coronatestzentrum: Die neue Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium erweitert den Kreis der Personen, die Anspruch auf einen Test haben.

Coronatestzentrum: Die neue Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium erweitert den Kreis der Personen, die Anspruch auf einen Test haben.

© Jens Büttner/dpa

Berlin. Der Ruf nach mehr und weiterreichenden Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Umfeld von Altenheimen und im Gesundheitswesen wird immer lauter.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nun einen Entwurf zur Weiterentwicklung der Corona-Testverordnung vorgelegt. Damit sollen die Fassungen der Coronavirus-Testverordnung vom 14. Oktober und 30. November 2020 an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Koalition verfolgt damit unter anderen das Ziel, mehr präventive Tests auch asymptomatischer Personen vor allem in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie deren Umfeld zu erleichtern.

Die Neuregelungen im Einzelnen

  • Wer eine positive Warnung („erhöhtes Risiko“) der Corona-App erhalten hat, kann getestet werden, ohne dass er vom Öffentlichen Gesundheitsdienst oder behandelnden Ärzten eigens als „Kontaktperson“ bestätigt werden muss. Die Meldung der App des Robert Koch-Instituts als Teil des ÖGD soll als offizielle Bestätigung ausreichen. Die Testung kann einmal wiederholt werden.
  • Mitarbeiter in Tageskliniken und im Rettungsdienst können regelmäßig getestet werden.
  • Pflegeeinrichtungen können auch weiterhin eigenständig Tests beschaffen. Die bestehende Regelung wird bis Ende 2021 verlängert.
  • Reine Privatpraxen sollen die Tests wie Kassenärzte abrechnen können. Zahnärzte und Rettungsdienste sollen eigenes Personal mit PoC-Tests untersuchen und das auch abrechnen können.
  • In der Intensivpflege sollen bis zu 20 PoC-Antigentests im Monat pro betreuter Person beschafft und abgerechnet werden können.
  • Mit der Verordnung soll konkretisiert werden, dass Apotheken, medizinische Labore und Zahnärzte sowie ärztlich und zahnärztlich geführte Einrichtungen vom ÖGD beauftragt werden können, Tests vorzunehmen. In Apotheken sollen aber nur PoC-Antigentests vorgenommen werden können. Die Verordnung regelt, wer einen Anspruch auf die hat. Die Testung soll mit neun Euro vergütet werden.
  • In sozialen Einrichtungen wie zum Beispiel der Wohnungslosenhilfe soll getestet werden können.

Verordnung tritt Samstag in Kraft

Eine konsequente Nutzung der Testmöglichkeiten sei geeignet, in Heimen die pflegerische Versorgung aufrecht zu erhalten, heißt es in der Begründung des Verordnungsentwurfs. Unnötige Quarantäne und Fehlzeiten von Beschäftigten ließen sich so vermeiden.

Die Verordnung soll am Samstag in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31. März 2021. Zu diesem Datum treten die Rechtsverordnungen, die das Gesundheitsministerium im Zusammenhang mit der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erlassen hat, außer Kraft.

Bis dahin werden die finanziellen Auswirkungender Verordnung auf etwa 225 Millionen Euro geschätzt. Eine Million PCR-Tests werden mit 50,5 Millionen Euro veranschlagt, eine Million PoC-Antigentests mit bis zu 24 Millionen Euro. (af)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Programm verlängert

HPV-Impfung: Kehrtwende in Österreich

Datenbankstudie

Schützt der Erholungsschlaf am Wochenende vor Demenz?

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Dagmar Reinemann 22.01.202118:36 Uhr

Interessant wäre ob und wenn ja, wer die mit den Schnelltests positiv Getesteten an das Gesundheitsamt meldet.

Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet