Sektorengleiche Vergütung
SpiFa fordert Nachbesserungen bei den Hybrid-DRG
Die Reform der sektorenübergreifenden Versorgung und Vergütung werde ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert, kritisiert der Spitzenverband der Fachärzte.
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Für die Ambulantisierung bislang stationär erbrachter Leistungen hält der SpiFa Nachbesserungen bei den Hybrid-DRG für nötig.
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Berlin. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der geplanten Hybrid-DRG. Mit deren Einführung zum 1. Januar nächsten Jahres sei zwar ein wichtiger Schritt zur sektorengleichen Vergütung getan. Allerdings fehlten echte Anreize, kurzstationäre Leistungen künftig ambulant zu erbringen, teilte der Verband am Freitag mit. Zum Teil würden sogar Fehlanreize gesetzt.
Der SpiFa stört sich vor allem daran, dass die Reform ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert sei. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und stationären Versorgungsebene werde so kaum entstehen.
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Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen solle gemäß Koalitionsvertrag der Ampelparteien gefördert und zügig umgesetzt werden. Dr. Helmut Weinhart, 2. stellvertretender Vorsitzender des SpiFa, kritisiert jedoch, dass zur Ambulantisierung im stationären Versorgungsbereich strukturelle und materielle Voraussetzungen geschaffen würden, dies für den ambulanten Versorgungsbereich jedoch nicht vorgesehen sei. Damit werde ein Wettbewerb auf Augenhöhe ad absurdum geführt.
Ambulantisierungspotenzial so nicht zu heben
„Ohne entsprechende Anreize aber und ohne gleichwertigen Zugang zu Hybrid-DRGs für die stationäre und die ambulante Seite wird man mit Hybrid-DRGs das Ambulantisierungspotenzial kaum heben geschweige denn Kosten im Gesundheitssystem sparen“, so Weinhart.
Der SpiFa fordert hingegen eine Herausnahme von Sachkosten aus der Fallpauschale, damit komplexere und kostenintensivere ambulantisierbare Operationen auch kostendeckend erbracht werden können. Weitere Forderungen des Verbands sind Investitionsmittel für den Aufbau hybrider Versorgungsstrukturen sowie die Einführung einer Vorhaltevergütung, wie für den stationären Versorgungsbereich geplant, auch für den ambulanten Bereich. Zudem müsse Rechtssicherheit bei der Kooperation von Krankenhäusern und Vertragsärztinnen und -ärzten geschaffen werden. (bar)
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