Psychiatrie

Südwesten will gemeindenahe Hilfen stärken

Veröffentlicht:

STUTTGART. Mit dem baden-württembergischen Psychiatriegesetz, das vom Landeskabinett am Dienstag beschlossen wurde, soll die ambulante Grundversorgung durch Gemeindepsychiatrische Verbünde gestärkt werden. Dabei verabschiedet sich der Gesetzgeber vom reinen Unterbringungsrecht und installiert die Sozialpsychiatrischen Dienste auf einer klaren rechtlichen Grundlage.

Diese Dienste böten "niedrigschwellige, auch aufsuchende Hilfe bei der Vor- und Nachsorge und der Krisenintervention und sie vermitteln soziale Hilfen für psychisch Kranke und deren Angehörige", erklärte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD).

Weiterhin sollen mit dem Gesetz, das nun parlamentarisch beraten wird, die Rechte von Patienten und Angehörigen gestärkt werden. Dazu gehören Beratungs- und Beschwerdestellen in den Kreisen sowie eine Ombudsstelle auf Landesebene.

Besuchskommissionen sollen als neutrale Kontrollinstanz eingerichtet werden, die dem Schutz von Personen dienen, die gegen ihren Willen in psychiatrische Einrichtungen untergebracht worden sind, heißt es.

Ein zentrales Melderegister zu Zwangsmaßnahmen soll die unbefriedigende Datenlage über Unterbringungs- und freiheitsentziehende Maßnahmen verbessern helfen.

Neu ausgestaltet wird zudem der Maßregelvollzug. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom März 2011 gefordert, die wesentlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung bedürften "klarer und bestimmter gesetzlicher Regelung. Dies gilt auch für die Anforderungen an das Verfahren."

Zudem hatten die Karlsruher Richter betont, dass eine medizinische Zwangsbehandlung "in besonders intensiver Weise" das Selbstbestimmungsrecht berührt. Entsprechend wurden enge Grenzen für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Zwangsbehandlung gesetzt.

Die geplanten neuen Landesbestimmungen legen das Rehabiliationsangebot der Betroffenen fest und regeln Abläufe im Maßregelvollzug, die grundrechtsrelevant sind. Auch die Nachsorge bei der Entlassung von Patienten aus dem Maßregelvollzug soll verbessert werden. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Prognostizierbares Therapieansprechen?

© Stockbyte | gettyimages (Symbolbild mit Fotomodellen)

Antidepressiva

Prognostizierbares Therapieansprechen?

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Depression und Schmerz gehen häufig Hand in Hand

© brizmaker | iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Depressionsscreening

Depression und Schmerz gehen häufig Hand in Hand

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Dr. Peter Lorenz 02.04.201419:30 Uhr

Psychiatriegesetz

"Zwangsbehandlung" (mit Antipsychotika) und "Maßregelvollzug" (Freiheitsentzug) sind medizinisch-wissenschaftlich nicht begründbar und daher rechtswidrig. Betroffene sollten nach geringgradigen Gesetzesübertretungen davon überzeugt werden, dass sie eine Psychoedukation in Freiheit absolvieren müssen. Eine Auswahl geeigneter Therapeuten sollte ihnen vorgeschlagen werden, einen davon müssten sie akzeptieren.

Sonderberichte zum Thema
7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

© Vink Fan / stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg

ADHS im Erwachsenenalter

Wechseljahre und ADHS: Einfluss hormoneller Veränderungen auf Symptomatik und Diagnose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn
Neue Ansätze zur Behandlung seltener Krankheitsbilder

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Entwicklungen in der Therapie neuromuskulärer Erkrankungen

Neue Ansätze zur Behandlung seltener Krankheitsbilder

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Würfel springt von 5 auf 6 um. Dies symbolisiert den Jahreswechsel von 2025 auf 2026; dahinter Feuerwerk.

© Romolo Tavani / stock.adobe.com

Zum Jahresstart

Das ändert sich 2026 für Praxen

Eine ältere Frau ist gestürzt und liegt auf dem Boden.

© Rawpixel.com / stock.adobe.com

Gebrechliche Patienten

Hüft-Operation bei Herzpatienten: Wie sich Risiken minimieren lassen