Direkt zum Inhaltsbereich

TK ebnet in elf Ländern Weg für Hausarztvertrag

BERLIN (sun). Der Deutsche Hausärzteverband und die Techniker Krankenkasse (TK) haben sich auf Eckpunkte eines überregionalen Vertrags zur hausarztzentrierten Versorgung geeinigt. Damit willigt die erste Ersatzkasse in einen Hausarztvertrag ein.

Veröffentlicht:
Die TK zieht einen ausgehandelten Vertrag einer Schiedsvereinbarung vor. © DeVIce / fotolia.com

Die TK zieht einen ausgehandelten Vertrag einer Schiedsvereinbarung vor. © DeVIce / fotolia.com

© DeVIce / fotolia.com

"Uns war es wichtig, durch eigene Verträge gestalten zu können, statt lediglich die zu erwartenden Schiedssprüche umzusetzen", sagte TK-Chef Professor Norbert Klusen am Mittwoch in Berlin. Nur so könne man das Bestmögliche für die Versicherten erreichen.

Auf Basis der Eckpunkte - wie zusätzliche Abendsprechstunden, kürzeren Wartezeiten und der Förderung von Hausbesuchen - wollen elf Landesverbände des Hausärzteverbands und die TK bis Anfang Mai Verträge schließen. Nicht dabei sind bisher Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Die Vergütungsstruktur soll aus einer kontaktunabhängigen Pauschale, Betreuungspauschalen sowie Zuschlägen und Einzelleistungen bestehen. Der Fallwert beträgt maximal 76 Euro pro Versicherten und Quartal, so der Chef des Deutschen Hausärzteverbands Ulrich Weigeldt. Dieser Vergütungsanspruch sei aber vorbehaltlich der Honorarbereinigung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Ersatzkassen haben bisher Vollversorgungsverträge mit dem Hausärzteverband abgelehnt. "Die Techniker Krankenkasse hat der Pflicht zum Abschluss eines Hausarztvertrags immer skeptisch gegenübergestanden", betonte Klusen. DAK und Barmer/GEK hatten im Vorfeld erklärt, sie wollten an ihrer bisherigen Position zu Hausarztverträgen festhalten.

Die KBV sieht den Vertrag nicht als Absage an das KV-System. "Die TK trägt lediglich den gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung", betonte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl. Man sei gespannt, welche innovativen Elemente der Vertrag konkret enthalte. Unterdessen geht der Hausärzteverband in Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen Weg und hat für seinen Hausarztvertrag mit den Betriebskassen die KV als Partner gewählt.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Nicht ganz freiwillig

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Das letzte Wort über die HzV ist noch nicht gesprochen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzinsuffizienz

Erste klinische Studie belegt Wirksamkeit des Herzpflasters

Sie fragen – Experten antworten

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

Änderungen aus dem GOLD-Update

Neues Vorgehen bei COPD: Proaktiv statt reaktiv!

Lesetipps
Ein Arzt hält ein Model des männlichen Geschlechtstraktes und zeigt mit einem Stift auf die Prostata.

© Peakstock / stock.adobe.com

Cochrane-Review

Prostatakrebs: Wie ist denn nun die Evidenz des PSA-Screenings?

Modell des Darms

© SewcreamStudio / Stock.adobe.com

FODMAP, Hypnose, Stuhltransfer

Diese Interventionen helfen beim Reizdarmsyndrom

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram