Turbo-Evaluation - auch die muss gerichtsfest sein

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MÜNCHEN (sto). Bei dem Vorhaben der Bundesregierung, für patentgeschützte Arzneimittel, die neu auf den Markt kommen, ein Schnellverfahren für die Nutzenbewertung einzuführen, bleiben viele Fragen offen, so der Fachanwalt für Medizinrecht Professor Alexander Ehlers.

Entscheidend werde sein, dass die Schnellbewertung und deren Ergebnisse "gerichtsfest" sein müssen, erklärte Ehlers. Das Verfahren, das die freie Preisbildung durch den pharmazeutischen Hersteller ersetzen soll, müsse nachprüfbar und für die pharmazeutische Industrie kalkulierbar sein, da das Ergebnis nicht nur Auswirkungen auf die Erstattung innovativer Arzneimittel durch die gesetzliche Krankenversicherung haben werde. Die Einführung einer Schnellbewertung für neue Arzneimittel in Deutschland hätte nach Ehlers Auffassung auch Auswirkungen auf den Arzneimittelmarkt und den raschen Zugang der Patienten zu innovativen Arzneimitteln insgesamt.

Mit der Schnellbewertung sollen die Grundlagen für die Preisfindung neuer Arzneimittel sowie für Verhandlungen zwischen Kassen und Herstellern geschaffen werden. Dabei solle die Schnellbewertung einer späteren Kosten-Nutzen-Analyse nur vorgeschaltet sein.

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