Beantragung eines Pflegegrades

Unabhängige Patientenberatung: Schnell zurück zur Vor-Ort-Begutachtung!

Die UPD beobachtet die wegen der Corona-Pandemie derzeit digital stattfindende Pflegebegutachtung kritisch. Immer wieder komme es dabei zu Fehleinschätzungen, mit finanziellen und Versorgungsfolgen für Pflegebedürftige.

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Berlin. Wer nach einer telefonischen Pflegebegutachtung keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad bekommt, sollte laut der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) unbedingt Widerspruch einlegen. Bei der digitalen beziehungsweise telefonischen Begutachtung, die die Pflegekassen übergangsweise während der Pandemie nutzen können, komme es immer wieder zu Fehleinschätzungen, moniert die UPD.

Die Patientenberatung setzt sich daher dafür ein, möglichst bald wieder zur persönlichen Begutachtung vor Ort überzugehen. „Die Gutachter müssen zum Beispiel prüfen, wie sicher sich die Versicherten in der eigenen Wohnung bewegen, ob sie sich selbst anziehen, essen oder sich waschen können. Ein Bild davon können sie sich am besten vor Ort machen“, sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede.

Regelung gilt vorerst noch bis Ende September

Wenn Betroffene nach der telefonischen Begutachtung keinen Pflegegrad erhielten oder zu niedrig eingestuft würden, hätte das für viele Ratsuchende gravierende Folgen. „Betroffene müssen ganz oder teilweise auf Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder pflegerische Versorgung verzichten, auf die sie dringend angewiesen sind“, so Krumwiede.

Wegen der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber die Möglichkeit für den Medizinischen Dienst (MD), der die Begutachtung im Auftrag der Pflegekassen durchführt, geschaffen, anhand eines strukturierten Fragebogens die Begutachtung auch rein digital vorzunehmen. Die Regelung gilt seit Ende März 2020 und wurde kürzlich noch einmal bis Ende September 2021 verlängert. (reh)

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