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Positionspapier

Krankenhäuser wollen Vorfahrt bei der Ambulantisierung

Die Hochschulmedizin hat ihren Wunschkatalog für die nächste Legislatur vorgelegt: Der Bund soll „auf Kurs bleiben“ bei der Klinikreform, bei der Ambulantisierung sollte es hybride Finanzierungsmodelle „exklusiv“ für Krankenhäuser geben.

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Die Deutsche Hochschulmedizin sieht das Modellprojekt zur Genomsequenzierung als eine Blaupause zur Förderung von „universitären Innovationszentren“.

Die Deutsche Hochschulmedizin sieht das Modellprojekt zur Genomsequenzierung als eine Blaupause zur Förderung von „universitären Innovationszentren“.

© gopixa - stock.adobe.com

Berlin. Die Deutsche Hochschulmedizin drängt in ihrer Agenda für die nächste Legislaturperiode auf eine „konsequente Fortsetzung der Krankenhausreform“. Die Neustrukturierung der Versorgungslandschaft sei mit der Krankenhausreform auf den Weg gebracht worden und müsse nun „auf Kurs bleiben“, sagte Professor Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika (VUD), am Montag. Im Dachverband der Deutschen Hochschulmedizin sind der VUD und der Medizinische Fakultätentag zusammengeschlossen.

Das Krankenhausversorgungsverbesserungs-Gesetz (KHVVG) biete mit der Koordinierungsfunktion für Universitätsklinika die Möglichkeit, „dem Ziel einer sektorübergreifenden Versorgung näherzukommen“, heißt es weiter. Während die konkrete Umsetzung der Reform in erster Linie bei den Bundesländern liege, müsse der Bund die Umsetzung „engmaschig prüfen, monitoren und evaluieren“.

Der Dachverband spricht sich dafür aus, die Universitätsklinika müssten „uneingeschränkt“ Zugang zu den Mitteln des Transformationsfonds erhalten. Zur Begründung heißt es, erfahrungsgemäß sei die Universitätsmedizin ein wichtiger Akteur, um beispielsweise Versorgungseinschränkungen anderer Krankenhäuser aufzufangen.

„Exklusiver Weg für die ambulante Versorgung“

Die Forderung, die ambulante Versorgung zu stärken, wird von Seiten der Hochschulmedizin mit einer Bedingung verknüpft. Denn ambulante Krankenhausversorgung, insbesondere in Uniklinika, sei „nicht immer mit einer Versorgung im vertragsärztlichen Bereich gleichzusetzen“. Daher wird verlangt, Krankenhäuser müsse ein „exklusiver Weg für die ambulante Versorgung gebahnt werden“. Hybride Finanzierungsmodelle sollten daher „zunächst exklusiv“ für Krankenhäuser etabliert werden. Zur Begründung heißt es: „Ambulantisierung muss für Krankenhäuser wirtschaftlich darstellbar sein, wenn sie gelingen soll.“

Im Nachgang zum Medizinforschungsgesetz (MFG) plädiert die Hochschulmedizin dafür, akademische klinische Studien zu fördern. Diese „gemeinwohlorientierte Forschung“ sollte als hoheitliche Aufgabe steuerrechtlich privilegiert werden. Zudem benötige dieser Studientyp ähnlich wie im MFG „eine effizientere Regulatorik“. Studien mit bereits zugelassenen Arzneimitteln und medizinische Register, in denen auch Medikationen erfasst werden, sollten nicht im Arzneimittelgesetz geregelt werden, lautet die Forderung.

Modellprojekt Genomsequenzierung als Blaupause

Um den Translationsprozess von der Idee bis zur medizinischen Anwendung sicherzustellen, möchte die Hochschulmedizin „universitäre Innovationszentren“ umfassend gefördert sehen. Als eine Blaupause werten VUD und MFT dabei das Modellvorhaben zur Genomsequenzierung bei onkologischen und Seltenen Erkrankungen an, das Mitte vergangenen Jahres gestartet ist. Dabei wird die neue Versorgungsform zunächst nur einem begrenzten Kreis von Leistungserbringern – den Uniklinika – erlaubt. Dies erfolgt unter „wirtschaftlich gesicherten Bedingungen“ – die Leistungen werden über fünf Jahre in Höhe von 700 Millionen Euro von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. (fst)

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