Appell an Lauterbach

Verbände werben für Regelung zur Sprachmittlung im Gesundheitswesen

Mangelnde Deutschkenntnisse dürfen nicht dazu führen, dass Menschen nicht gut versorgt werden, betont das Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland, Maria Loheide. Es bedürfe einer Gesetzesregelung zur Sprachmittlung.

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Sprachmittlung in Arztpraxen: Laut Patienten- und Sozialverbänden sollte das die Regel sein und nicht die Ausnahme.

Sprachmittlung in Arztpraxen: Laut Patienten- und Sozialverbänden sollte das die Regel sein und nicht die Ausnahme.

© Wolfram Kastl / dpa / picture alliance

Berlin. Sozialverbände fordern eine gesetzliche Regelung für einen Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen. „Mangelnde Deutschkenntnisse dürfen nicht dazu führen, dass Menschen gesundheitlich nicht gut versorgt werden“, sagte das Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, am Donnerstag. Jeder müsse sich mit seinem Arzt oder seiner Ärztin, der Hebamme oder einem Psychotherapeuten verständigen können.

Deutschland sei eine Einwanderungsgesellschaft, betonte Loheide. Es sei an der Zeit, das anzuerkennen und auch das hiesige Gesundheitssystem entsprechend auszurichten. Sich darauf zu verlassen, dass Familienangehörige oder Bekannte unentgeltlich übersetzten, sei „absolut unzureichend“, so Loheide.

„Wir sind eine Einwanderungsgesellschaft“

Die Diakonie unterstütze daher einen Verbändeappell an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), für eine gesicherte Sprachmittlung zu sorgen. Das Bündnis „Sprachmittlung im Gesundheitswesen“ setzt sich aus klinischen Vertretern wie der Berliner Universitätsklinik Charité, dem kommunalen Unternehmen Vivantes sowie Patienten- und Dolmetscher-Organisationen und Sozialverbänden zusammen.

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Nach Angaben der Verbände wird im Bundesgesundheitsministerium (BMG) an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der Sprachmittlung regeln soll. Allerdings wird befürchtet, dass der Entwurf vor allem auf digitale, insbesondere App-Lösungen setzt, um die Sprachmittlung in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen sicherzustellen.

Laut Koalitionsvertrag will die Ampel erreichen, dass „Sprachmittlung auch mithilfe digitaler Anwendungen im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V wird“. Das Verbändebündnis merkt dazu an, digitale Lösungen seien eine wichtige Ergänzung, stellten aber keinen Ersatz für Telefon- und Video- sowie Face-to-Face-Sprachmittlung dar. (hom)

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