Vergütung für Rettungsdienst steigt um 20 Prozent
STUTTGART (fst). In Baden-Württemberg gelten rückwirkend zum 1. August neue Vergütungsregeln für Ärzte im Rettungsdienst. Fast 15 Jahre ist die Vergütung fast unverändert geblieben. Nun haben Landesärztekammer und KV nach eigenen Angaben in Verhandlungen mit den Kassen eine 20-prozentige Steigerung durchgesetzt.
Ärzte erhalten für die Einsatzbereitschaft an Werktagen eine Pauschale von 320 Euro für 24 Stunden. Am Wochenende sind es 340 Euro. Mit dieser Grundpauschale sind zwei Einsätze abgegolten. Für jeden weiteren Einsatz werden - auch für Fehleinsätze - 60 Euro gezahlt.
Auch die Verwaltungsarbeit (Notarztprotokolle, Verordnung einer Krankenbeförderung) ist damit abgegolten. Mit der Neuregelung soll auch in ländlichen Regionen ohne Krankenhaus und mit geringer Einsatzfrequenz die notärztliche Versorgung sichergestellt werden.