Frühjahrstagung Hausärztinnen- und Hausärzteverband

Vorhaltepauschale nur mit Samstagssprechstunde?

Wie sieht die künftige Struktur des EBM aus, wenn die Vorschläge aus dem Entwurf zum GVSG Wirklichkeit werden sollten. Die Debatte bei der Frühjahrstagung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands über Chancen und Gefahren für die Hausarztmedizin war engagiert.

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Leipzig. Der geleakte Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sieht unter anderem jahresbezogene Versorgungspauschale und eine Vorhaltepauschale für die hausärztliche Versorgung vor. Doch wie hoch werden die Pauschalen sein, wie vertragen sich die neuen Regeln mit der ebenfalls geplanten Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen, und welche Bedingungen müssen Hausarztpraxen erfüllen, damit sie (welchen Teil) der Vorhaltepauschalen erhalten?

Bei der Frühjahrstagung entspann sich nach dem Bericht zur Lage eine kurze, aber engagierte Diskussion über diese im Gesetz noch offen gelassenen Punkte, die in den vergangenen Tagen auch zu Stellungnahmen der Länder-KVen in Richtung Bundesgesundheitsministerium und Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) über mögliche desaströse Folgen für die hausärztliche Versorgung geführt hatten.

Muss ein Hausarzt, der eine Vorhaltepauschale bekommen will, zum Beispiel die angeführten Samstagssprechstunden machen? Die Krankenkassen könnten sich dann bequem zurücklehnen, wenn die Entbudgetierung komme, schimpfte ein Delegierter, weil dann viele Praxen die Bedingungen für die Pauschalen gar nicht erfüllen könnten.

Wie hoch wird die Jahrespauschale sein?

Aus Hessen kam der Vorschlag, so vorzugehen wie bei der dort vor einiger Zeit eingeführten Strukturpauschale. Von den vorgegebenen Kriterien sei eine festgelegte Anzahl zu erfüllen, zum Beispiel fünf von sieben, dann könnte eine Vorhaltepauschale fließen. Die Alternative: Für jedes erfüllte Kriterium gibt es einen bestimmten Anteil der Vorhaltepauschale. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

Befürchtungen wurden auch über die Höhe der vorgesehenen Jahrespauschale laut. Sie soll helfen, Hausarztpraxen zu entlasten, weil nicht mehr in jedem Quartal zwei Arzt-Patienten-Kontakte notwendig wären, um das volle Honorar für eine Betreuung chronisch kranker Patienten zu erhalten. Sie könnte sinnvoll sein bei Schilddrüsen-Patienten oder bei Patientinnen und Patienten mit Hypertonie, die gut eingestellt seien.

Zweieinhalb Quartalspauschalen ist eine Jahrespauschale?

Wie wäre es beispielsweise, wenn die Jahrespauschale bei einem Kontakt im Jahr so hoch wie zweieinhalb Quartalspauschalen Chronikerzuschlag wäre? Die Notwendigkeit einer gestaffelten Pauschale für Patienten, die eine intensive Betreuung benötigen, wurde in der Diskussion gefordert.

Vieles ist einfach noch offen, das wurde in Leipzig klar: „Hausärztliche Versorgung muss einen Preis haben, und der ist im Moment zu niedrig“, betonte der Co-Vorsitzende des Verbands Dr. Markus Beier. Es müsse zusätzliches Geld in die hausärztliche Versorgung fließen, forderten auch mehrere Delegierte. Beier sagte, er rechne mit harten Verhandlungen mit den Krankenkassen. Und sehe er auch noch die Notwendigkeit, intensiv am GVSG-Entwurf zu arbeiten, um wichtige Details zu korrigieren. (ger)

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