Kommentar zum BSG-Urteil

"Zeitnah" in vier Jahren?

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Die beitragsfinanzierten Töpfe der gesetzlichen Krankenversicherung sind kein Selbstbedienungsladen. Natürlich müssen die Krankenkassen daher Abrechnungen der Krankenhäuser anlassbezogen überprüfen.

"Zeitnah" soll das geschehen, gibt das Gesetz vor. Vor einer Klärung, was das bedeutet, hatte sich 2012 der Erste Senat des Bundessozialgerichts (BSG) gedrückt. Verstehe, wer wolle: Im Ergebnis sollten auch vier Jahre noch "zeitnah" sein.

In einem aktuellen Urteil sieht der Dritte BSG-Senat dies deutlich anders. Er konnte oder wollte den Kollegen allerdings nicht voll in die Parade fahren. Das war auch nicht mehr nötig, denn inzwischen hat auch der Gesetzgeber reagiert. Auch er hat sich aber um eine eigene Entscheidung gedrückt und den schwarzen Peter an die Vertragsparteien weitergegeben.

"Zeitnah", das sind sechs Monate, sagt der Dritte BSG-Senat. Zu lähmendem Entsetzen bei den Krankenkassen besteht dabei kein Anlass. Das Urteil sollte Richtschnur für zügige Verhandlungen mit den Krankenhäusern sein. Durch Liegenlassen wird die Arbeit nicht weniger.

Es sollte im eigenen Interesse der Kassen und ihrer Beitragszahler liegen, die Prüfungen so zu organisieren, dass sie wirklich zeitnah erledigt werden können.

Lesen Sie dazu auch: Prüfung von Klinikrechnungen: Bundessozialgericht macht Kassen Beine

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Abgabehonorar

Apothekerpräsident Preis kündigt „Frühling der Proteste“ an

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

NutriNet-Santé-Studie

Viel Konservierungsstoffe in der Nahrung – erhöhtes Krebsrisiko?

Datenanalyse

Demenzschutz durch Zosterimpfung: Studie liefert erneut Hinweise

Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte „ePA“.

© Daniel Karmann/dpa

Neue Funktion

E-Patientenakte: Volltextsuche für Ärzte geplant

So bitte nicht! Leichter kann man es Hackern kaum machen.

© Oleksandr Latkun/imageBROKER/picture alliance

Update

Datenschutz

Tipps: Darauf sollten Praxisteams bei Passwörtern achten