Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar zum BSG-Urteil

"Zeitnah" in vier Jahren?

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Die beitragsfinanzierten Töpfe der gesetzlichen Krankenversicherung sind kein Selbstbedienungsladen. Natürlich müssen die Krankenkassen daher Abrechnungen der Krankenhäuser anlassbezogen überprüfen.

"Zeitnah" soll das geschehen, gibt das Gesetz vor. Vor einer Klärung, was das bedeutet, hatte sich 2012 der Erste Senat des Bundessozialgerichts (BSG) gedrückt. Verstehe, wer wolle: Im Ergebnis sollten auch vier Jahre noch "zeitnah" sein.

In einem aktuellen Urteil sieht der Dritte BSG-Senat dies deutlich anders. Er konnte oder wollte den Kollegen allerdings nicht voll in die Parade fahren. Das war auch nicht mehr nötig, denn inzwischen hat auch der Gesetzgeber reagiert. Auch er hat sich aber um eine eigene Entscheidung gedrückt und den schwarzen Peter an die Vertragsparteien weitergegeben.

"Zeitnah", das sind sechs Monate, sagt der Dritte BSG-Senat. Zu lähmendem Entsetzen bei den Krankenkassen besteht dabei kein Anlass. Das Urteil sollte Richtschnur für zügige Verhandlungen mit den Krankenhäusern sein. Durch Liegenlassen wird die Arbeit nicht weniger.

Es sollte im eigenen Interesse der Kassen und ihrer Beitragszahler liegen, die Prüfungen so zu organisieren, dass sie wirklich zeitnah erledigt werden können.

Lesen Sie dazu auch: Prüfung von Klinikrechnungen: Bundessozialgericht macht Kassen Beine

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen

Virushepatitis im Urlaub

Hepatitis auf Reisen: Wie schützen und wen?

Lesetipps
Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose

Einzelne Bilder von Lebensmitteln die reich an Histamin sind.

© PhotoSG / stock.adobe.com

Mythos mit Nebenwirkungen

Verdacht auf Histaminintoleranz: Wie Sie jetzt vorgehen