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Heil- und Hilfsmittelgesetz

Zuschüsse zu Brillen zu gering?

Verbände kritisieren: Vielfach bedeutet die Anschaffung von Sehhilfen eine finanzielle Hürde. Das neue Hilfsmittelgesetz ändere daran nichts.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Betroffene bemängeln, das kurz vor Ostern in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) sehe keine ausreichenden Zuschüsse für Sehhilfen vor. "Sind die Festbeträge zu niedrig, oder sind es die Optiker, die nicht gern arbeiten zu diesem Preis?", fragt Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV).

Das Gesetz sieht nach der Abschaffung des allgemeinen Brillenzuschusses für gesetzlich Versicherte für bestimmte Personengruppen wieder einen Zuschuss zur Brille vor. Anspruchsberechtigt sind Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder einem Astigmatismus mit mehr als vier Dioptrien. Nach Einschätzung des DBSV reichen die geltenden Festbeträge aber nicht aus, um eine Kassenversorgung mit den notwendigen Sehhilfen auch zu garantieren.

Vor allem Patienten mit geringem Einkommen, etwa Rentner, oder auf besonders teure Gläser angewiesene Fehlsichtige hätten nach der Streichung des Brillenzuschusses ab 2004 vielfach Probleme mit der Anschaffung einer neuen Brille gehabt, berichtet auch der Vorsitzende des Berufsverbands der Augenärzte, Bernd Bertram. Denn: "Je höher der benötigte Wert in Brillengläsern ist, umso teurer sind diese."

Die gesetzlichen Kassen seien nun verpflichtet, für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Ausstattung zu sorgen. Doch die für die Zuzahlung geltenden Festbeträge für Sehhilfen seien im Jahr 2008 festgelegt worden. "Nach fast zehn Jahren scheint mir eine Aktualisierung sinnvoll", meint Bertram.

Solange keine neuen Festbeträge vereinbart werden, gilt die bestehende Liste weiter. Dort sind Beträge zwischen etwa zehn Euro und etwa 113 Euro pro Brillenglas festgesetzt. Einen Zuschuss für das Brillengestell ist nicht vorgesehen. Augenärzteverband und DBSV fordern deshalb, bald eine neue Liste zu vereinbaren.

Von rund 40 Millionen erwachsenen Brillenträgern in Deutschland haben nach einer Schätzung des Zentralverbands der Augenoptiker (ZVA) rund 1,4 Millionen gesetzlich Versicherte einen möglichen Anspruch nach dem neuen Gesetz. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) rechnet mit rund einer Million Menschen. Der Verband erwartet dadurch Mehrausgaben in der Größenordnung eines "unteren dreistelligen Millionenbetrags", sagte eine GKV-Sprecherin.

Die Bestimmung der Sehstärke könnte nach den Bestimmungen des HHVG wieder verstärkt von den Augenärzten übernommen werden, da für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse künftig eine ärztliche Verordnung notwendig ist. (dpa)

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