Fristende 1. März kommt in Sicht
E-Arztbrief-Modul: Keine Kürzung der TI-Pauschale bei verspäteter Lieferung
Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt: Solange ein Software-Anbieter keine aktuelle und von der KBV bestätigte Version des E-Arztbriefmoduls in die Praxissoftware eingespielt hat, soll die TI-Pauschale nicht gekürzt werden.






![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)



