Ländliche Regionen

141 Kliniken erhalten Pauschalförderung

Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft und Private Krankenversicherung einigen sich auf eine Liste mit bedarfsnotwendigen Kliniken.

Veröffentlicht:
Das Westküstenklinikum in Heide, Schleswig-Holstein: Eines von bundesweit 141 Häusern, die im kommenden Jahr eine Pauschalförderung zugesprochen bekommen.

Das Westküstenklinikum in Heide, Schleswig-Holstein: Eines von bundesweit 141 Häusern, die im kommenden Jahr eine Pauschalförderung zugesprochen bekommen.

© Wolfgang Runge/dpa

Berlin. Im nächsten Jahr erhalten 141 Krankenhäuser im ländlichen Raum einen Pauschalzuschlag zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Auf die Liste der Kliniken haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt.

Insgesamt würden so etwa 70 Millionen Euro zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung verteilt, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Dieser Zuschlag für die als bedarfsnotwendig identifizierten Kliniken wird auch dann ausgezahlt, wenn die Häuser nicht in den roten Zahlen sind.

GBA-Kriterien müssen erfüllt sein

Damit sie Anspruch auf diesen Pauschalzuschlag haben, müssen die Krankenhäuser die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllen. Zu berücksichtigen seien dabei bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten sowie Kliniken, die über eine geburtshilfliche Fachabteilung oder eine Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin verfügen, heißt es.

Für 2022 wurden drei Krankenhäuser neu in die Förderung aufgenommen. Zwei Krankenhäuser sind auf der Liste nicht mehr vertreten. Eins habe geschlossen, das andere halte die Fachabteilungen nicht mehr vor, die für einen Anspruch auf die Pauschalförderung notwendig sind.

Seit 2020 erhalten bedarfsnotwendige Kliniken im ländlichen Raum eine pauschale Förderung von 400.000 Euro für das Folgejahr. Seit diesem Jahr ist die Förderung gestaffelt. Standorte mit mehr als zwei bedarfsnotwendigen Fachabteilungen erhalten zu den 400.000 Euro Pauschalzuschlag für jede weitere Fachabteilung 200.000 Euro. Der maximale Zuschlag beträgt 800.000 Euro. (chb)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Klinikreform: Kampf um Lauterbachs Erbe

Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
KI-Einsatz mit Robotern im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege? In Deutschland noch schwer vorstellbar. Aber vielleicht ist das dieZukunft. Ein Feld auch für die Geldanlage.

© sirisakboakaew / stock.adobe.com

Interview zum Thema Geldanlage

KI für Anleger: „Ich sollte verstehen, in was ich investiere“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?