"2,3-facher Satz - das ist der mittlere Standard"

Ärzte haben beim Gebührenrahmen in der GOÄ große Spielräume. Aber nur dann, wenn sie höhere Sätze gut begründen.

Veröffentlicht:

KÖLN (ger). Mit welchem Steigerungsfaktor setze ich eine erbrachte Leistung in der Rechnung für einen Privatpatienten an? Diese Frage stellt sich nahezu bei jeder Privatrechnung von Ärzten - und die Antwort ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen im Dreiecksverhältnis zwischen Arzt, privater Krankenversicherung und Patient.

Prinzipiell könnten Ärzte sich innerhalb des Gebührenrahmens "nach billigem Ermessen" entscheiden, abhängig etwa vom Zeitaufwand und der Schwierigkeit des Krankheitsfalles. Daran erinnerte GOÄ-Trainerin Gerda-Marie Wittschier beim 3. Bundeskongress für Privatmedizin in Köln.

Bundesgerichtshof und -verfassungsgericht hätten vor einigen Jahren klar entschieden: "Der 2,3-fache Gebührensatz entspricht dem mittleren Standard", so Wittschier weiter.

Viele Möglichkeiten zur Flexibilität

Daraus ergebe sich, dass überdurchschnittlich schwierige Leistungen mit einem Satz über dem 2,3-fachen abgerechnet werden können, unterdurchschnittlich schwierige Leistungen dagegen unterdurchschnittlich bewertet werden. Die Erhöhung selbst sei dann im Ermessen des Arztes.

Eine Begründung des Steigerungssatzes sei jeweils bezogen auf die einzelne Leistung und für den Patienten verständlich zu geben, betonte die GOÄ-Expertin.

Dabei hätten die Ärzte allerdings viele Möglichkeiten, mit den Ziffern flexibel umzugehen, sagte Wittschier weiter. "Sie dürfen zugunsten einer besseren Bewertung Leistungen auch weglassen oder umtauschen", betonte Wittschier. Sie erläuterte dies beim Kongress anhand der Untersuchungsziffern nach den GOÄ-Nummern 5 bis 8.

Begründung für höhere Sätze entscheidend

Bei der symptombezogenen Untersuchung (Nr. 5) könne der Faktor zum Beispiel erhöht werden, wenn die Untersuchung bei einem Patienten gleich in mehreren Körperregionen nötig sei.

Der 3,5-fache Faktor ergebe im Vergleich zum Schwellenwert zwar nur 5,60 Euro mehr Umsatz, aber bei vielen Patienten summiere sich das auf Dauer doch zu höheren Beträgen.

Und wenn etwa die Leistung nach Ziffer 6, vollständige Untersuchung mindestens eines Organsystems, laut GOÄ nicht ganz vollständig erbracht sei, könne ein Arzt immer noch auf die Ziffer 5 ausweichen, dann aber den höchsten Steigerungssatz wählen (3,5-fach), weil die Untersuchung sehr ausführlich ausgefallen ist.

Auch wenn die Anforderungen aus Kommentaren zur GOÄ an eine Leistung übererfüllt werden, könne der Arzt sich für einen höheren Steigerungssatz entscheiden. Entscheidend seien dann immer die Begründung auf der Rechnung und die Dokumentation in der Krankenakte, damit der Steigerungssatz im Nachhinein nachgewiesen werden könne, sagte Wittschier.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein