Überweisungen

7,50 Euro für Koordination mit Facharzt

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Immer mehr KVen treffen spezielle Vereinbarungen mit Krankenkassen für dringliche Überweisungen. Damit soll Druck aus der Diskussion um Wartezeiten für Facharzttermine genommen werden.

BREMEN. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) hat eine Vereinbarung zur Überweisungssteuerung in ihren Hausarzvertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven, der hkk und der IKKgesund plus geschlossen. Die Vereinbarung trat bereits zum 1. Juli in Kraft, wie die KV Bremen gemeldet hat.

Patienten, die im Add-on-Hausarztvertrag der KVHB eingeschrieben sind, können nun von dieser Zusatzvereinbarung profitieren und eine schnellere Überweisung erhalten. Der "Koordinierungsaufwand" für den überweisenden Hausarzt und den mitbehandelnden Facharzt beträgt 7,50 Euro pro Fall.

Zur schnellen Überweisung gehört auch der Austausch von Patientenunterlagen, Befunddokumentationen sowie der konkreten Diagnosen zwischen den beteiligten Ärzten. Die KV Bremen versteht die Vereinbarung als eine Reaktion auf die immer lauter werdende Forderung der Politik nach verbindlichen Facharztterminen binnen vier Wochen, heißt es.

"Eine verbriefte Vier-Wochen-Frist für alle brauchen wir nicht. Denn es gibt klügere Konzepte, die auf wirklich dringliche Fälle abzielen", sagt der stellvertretende Vorsitzende der KV Bremen, Günter Scherer mit Blick auf die Forderungen der Berliner Koalition.

Die KV ist optimistisch im Hinblick auf die Wirkung der Vereinbarung: "Wir glauben nicht, dass nun plötzlich die Zahl der Notfälle ansteigt", so Dr. Jörg Hermann, Vorstandsvorsitzender der KV Bremen, zur "Ärzte Zeitung". "Bei einem vergleichbaren Projekt in Mecklenburg-Vorpommern ist das auch nicht eingetreten."

Es habe sich gezeigt, dass im Quartal und pro Hausarzt etwa vier bis sechs schnelle Überweisungen geschrieben werden, was im Durchschnitt 1,3 Prozent aller Überweisungsfälle im Nordosten entspricht, so die KVHB. (cben)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 19.08.201419:23 Uhr

"Die spinnen, die Bremer!"

"Nach der berufsrechtlichen Regelung des § 31 der Muster-Berufsordnung für die deutschen Ärzte (MBO-Ä) ist es Ärzten verboten, sich für die Zuweisung von Patenten oder Untersuchungsmaterial an andere Ärzte oder nicht-ärztliche Leistungserbringer ein Entgelt oder andere Vorteile versprechen oder gewähren zu lassen bzw. selbst zu versprechen oder zu gewähren. Der § 31 MBO-Ä wurde in allen Berufsordnungen der Landesärztekammern übernommen und besitzt so mit Bindungswirkung für alle Ärzte."
Quelle: Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen durch „Zuweisung gegen Entgelt“ Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse einer empirischen Studie im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes.
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressekonferenzen_gespraeche/2012_2/120522_zuweisungen_gegen_entgelt/PK_Studie_Fehlverhalten_20120522_Kurzfassung_19733.pdf

Vielleicht hätte die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) v o r Abschluss dieser Vereinbarung zur Überweisungssteuerung im Hausarzvertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven, der hkk und der IKKgesund plus ab dem 1. Juli 2014 einmal in ihren e i g e n e n §31 der gültigen Muster-Berufsordnung MBO-Ä) geschaut, um sich nicht am Nasenring in der Öffentlichkeit vorführen zu lassen?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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