Direkt zum Inhaltsbereich

Überweisungen

7,50 Euro für Koordination mit Facharzt

Veröffentlicht:

Immer mehr KVen treffen spezielle Vereinbarungen mit Krankenkassen für dringliche Überweisungen. Damit soll Druck aus der Diskussion um Wartezeiten für Facharzttermine genommen werden.

BREMEN. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) hat eine Vereinbarung zur Überweisungssteuerung in ihren Hausarzvertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven, der hkk und der IKKgesund plus geschlossen. Die Vereinbarung trat bereits zum 1. Juli in Kraft, wie die KV Bremen gemeldet hat.

Patienten, die im Add-on-Hausarztvertrag der KVHB eingeschrieben sind, können nun von dieser Zusatzvereinbarung profitieren und eine schnellere Überweisung erhalten. Der "Koordinierungsaufwand" für den überweisenden Hausarzt und den mitbehandelnden Facharzt beträgt 7,50 Euro pro Fall.

Zur schnellen Überweisung gehört auch der Austausch von Patientenunterlagen, Befunddokumentationen sowie der konkreten Diagnosen zwischen den beteiligten Ärzten. Die KV Bremen versteht die Vereinbarung als eine Reaktion auf die immer lauter werdende Forderung der Politik nach verbindlichen Facharztterminen binnen vier Wochen, heißt es.

"Eine verbriefte Vier-Wochen-Frist für alle brauchen wir nicht. Denn es gibt klügere Konzepte, die auf wirklich dringliche Fälle abzielen", sagt der stellvertretende Vorsitzende der KV Bremen, Günter Scherer mit Blick auf die Forderungen der Berliner Koalition.

Die KV ist optimistisch im Hinblick auf die Wirkung der Vereinbarung: "Wir glauben nicht, dass nun plötzlich die Zahl der Notfälle ansteigt", so Dr. Jörg Hermann, Vorstandsvorsitzender der KV Bremen, zur "Ärzte Zeitung". "Bei einem vergleichbaren Projekt in Mecklenburg-Vorpommern ist das auch nicht eingetreten."

Es habe sich gezeigt, dass im Quartal und pro Hausarzt etwa vier bis sechs schnelle Überweisungen geschrieben werden, was im Durchschnitt 1,3 Prozent aller Überweisungsfälle im Nordosten entspricht, so die KVHB. (cben)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Jugendliche die schon früh, ohne Eltern in die Sprechstunde kommen, werden selbstständiger.

© Racle Fotodesign / stock.adobe.com

Typ-1-Diabetes bei Kindern und Jugendlichen

Wie gelingt der Übergang vom Pädiater in die Erwachsenenmedizin?

Frauen erhalten eine andere und meist schlechtere Behandlung als Männer. Sie sind häufiger vom Medical Gaslighting betroffen, insbesondere in der Kardiologie.

© NPS Studio / stock.adobe.com

Hormone, Schwangerschaft, Wechseljahre

Warum ein Diabetes Frauen anders trifft als Männer

Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 19.08.201419:23 Uhr

"Die spinnen, die Bremer!"

"Nach der berufsrechtlichen Regelung des § 31 der Muster-Berufsordnung für die deutschen Ärzte (MBO-Ä) ist es Ärzten verboten, sich für die Zuweisung von Patenten oder Untersuchungsmaterial an andere Ärzte oder nicht-ärztliche Leistungserbringer ein Entgelt oder andere Vorteile versprechen oder gewähren zu lassen bzw. selbst zu versprechen oder zu gewähren. Der § 31 MBO-Ä wurde in allen Berufsordnungen der Landesärztekammern übernommen und besitzt so mit Bindungswirkung für alle Ärzte."
Quelle: Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen durch „Zuweisung gegen Entgelt“ Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse einer empirischen Studie im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes.
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressekonferenzen_gespraeche/2012_2/120522_zuweisungen_gegen_entgelt/PK_Studie_Fehlverhalten_20120522_Kurzfassung_19733.pdf

Vielleicht hätte die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) v o r Abschluss dieser Vereinbarung zur Überweisungssteuerung im Hausarzvertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven, der hkk und der IKKgesund plus ab dem 1. Juli 2014 einmal in ihren e i g e n e n §31 der gültigen Muster-Berufsordnung MBO-Ä) geschaut, um sich nicht am Nasenring in der Öffentlichkeit vorführen zu lassen?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Sonderberichte zum Thema

Vitamin-B12-Mangel

Frühzeitig erkennen, gezielt therapieren

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Wörwag Pharma GmbH & Co. KG, Böblingen
 Abb. 1: Anwendung von Ruxolitinib-Creme bei mittelschwerer AD

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1,8]

Ruxolitinib-Creme bei mittelschwerer AD

Topische steroidfreie Behandlungsoption bei atopischer Dermatitis

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Incyte Biosciences Germany GmbH, München
Abb. 1: Impfstoffeffektivität gegen Post COVID-Beschwerden

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [14]

Jährliche COVID-19-Impfung

Empfohlen für ein breites Risikokollektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BioNTech Europe GmbH, Mainz
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Jurist im Interview

Es droht ein Strafverfahren? Mit diesen Tipps sind Ärztinnen und Ärzte gerüstet

Lesetipps
Das Wort oder die Wortgruppe „Betablocker“ im Wörterbuch.

© sharafmaksumov / stock.adobe.com

REBOOT-Studie

Betablocker nach Herzinfarkt oft überflüssig

Ein Mann inhaliert

© Angelov / Stock.adobe.com

Fünf Säulen der Behandlung

COPD: Das empfiehlt die aktualisierte Leitlinie

Ein älterer Mann bekommt eine Impfung in den rechten Oberarm.

© InsideCreativeHouse - stock.adobe.com

Respiratorische Viren

So gut wirkt der Impfschutz gegen COVID-19, Influenza und RSV