Behandlungsfehler

800.000 Euro Schadenersatz zugesprochen

Eine technische Panne führte während einer Op zur Hirnschädigung eines Klinik-Patienten. Ein Gericht entschied nun zu ihren Gunsten.

Veröffentlicht:

Gießen. Ein Gießener Klinikum muss einem ehemaligen Patienten Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 800.000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht Gießen am Mittwoch in einem bereits rechtskräftigen Urteil. 2013 wurde der damals 17-Jährige in der beklagten Klinik wegen eines Nasenbeinbruchs operiert. Während der Vollnarkose kam es laut Gerichtsmitteilung zu einer etwa 25-minütigen Sauerstoffunterversorgung, weil die Schläuche des verwendeten Beatmungsgerätes fehlerhaft angeschlossen worden waren. Infolgedessen erlitt der Patient einen schweren hypoxischen Hirnschaden mit apallischem Syndrom und spastischer Tetraparese.

Der Klinikbetreiber war bereits in einem vorgelagerten Prozess dazu verurteilt worden, dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zu zahlen. Mit seiner aktuellen Klage habe der Patient einen weiteren Betrag von 500.000 Euro geltend gemacht. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen hielt hingegen ein Schmerzensgeld von insgesamt 800.000 Euro für angemessen.

Die Kammer begründete ihre Entscheidung insbesondere mit dem Grad der Schädigung des Klägers, der zu einem selbstbestimmten Leben nicht mehr in der Lage sei. Hinzu komme sein noch junges Alter im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Erschwerend habe die Kammer gewürdigt, heißt es weiter, dass die Verletzungen des Klägers „aus dem Bereich eines voll beherrschbaren Risikos resultierten“. (maw)

Landgericht Gießen, Az.: 5 O 376/18

Mehr zum Thema

Hotline, Website und Schulungen geplant

Lauterbach kündigt Gesetz zur Suizidprävention an

Junges Forum auf dem DGIM-Kongress

Appell für eine bessere Fehlerkultur

Das könnte Sie auch interessieren
Verschiedene Gesichter

© Robert Kneschke / stock.adobe.com / generated with AI

Seltene Erkrankungen

GestaltMatcher – Per Gesichtsanalyse zur Orphan Disease-Diagnose

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Medizin als Schlüsseltechnologie, mit deren Hilfe zum Beispiel onkologische Erkrankungen stärker personalisiert adressiert werden könnten.

© Kanisorn / stock.adobe.com

EFI-Jahresgutachten 2024 übergeben

KI: Harter Wettbewerb auch in der Medizin

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps