Qualitätsmanagement

APS will Arzneiverordnungen sicherer machen

Medikationsfehler sind häufig Anlass für Klinikeinweisungen. Mit Handlungsempfehlungen für eine „Gute Verordnungspraxis“ will das Aktionsbündnis Patientensicherheit den Prozess sicherer machen.

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Berlin. Missverständliche oder lückenhafte Dokumentation gehören zu häufigen Fehlerquellen bei Arzneimittelverordnungen. Auch die Umsetzung von Verordnungen durch Patienten, Apotheker oder durch Pfleger kann zu Fehlern führen. Die Fehler führen nach einer Information der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken zu rund 250.000 Klinikeinweisungen jährlich.

Nach einer Analyse der Abläufe rund um Arzneimittelverordnungen hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) nun eine Handlungsempfehlung „Gute Verordnungspraxis“ herausgegeben. Ziel sei es, sektorenübergreifend allgemeingültige Standards für die Dokumentation einer Arzneimittelverordnung zusammenzuführen, heißt es in einer Mitteilung des APS. „Fehler im Medikationsprozess kommen häufig vor und sind meistens vermeidbar“, betont Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS laut Mitteilung. Das sei auch für das medizinische Personal belastend.

Zu den zentralen Punkten der jetzt erarbeiteten Empfehlung gehörten unter anderem Anforderungen an die Lesbarkeit und Verständlichkeit, zum Beispiel durch die Vermeidung von Abkürzungen, sowie Hinweise zur vollständigen Beschreibung des Arzneimittels selbst, der geplanten Anwendung und der gewählten Dosierung einschließlich der erforderlichen Angaben bei einer Bedarfsmedikation.

Angesprochen würden mit der Empfehlung Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegekräfte, medizinische Fachangestellte und insbesondere Institutionen und Krankenhäuser, die beispielsweise Standards zur Dokumentation der Arzneimitteltherapie für das eigene Haus erarbeiten. Die Handlungsempfehlung liegt als Langfassung mit ergänzenden Erläuterungen und Interpretationshilfen für den stationären und ambulanten Sektor, als Kurzfassung sowie im Kitteltaschenformat vor. (ger)

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