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Formulare

Ab 2019 geändertes Muster für Wiedereingliederungsplan

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Muster 20 (Wiedereingliederungsplan) wird zum neuen Jahr geändert. Zum einen heißt es auf dem Formular, dass die ärztliche Empfehlung „nach aktueller Betrachtung“ erfolgt. Zudem müssen Ärzte keine zusätzliche Einschätzung mehr abgeben, wann der Patient wieder arbeitsfähig ist, erklärt die KBV in ihren Praxisnachrichten.

Die Änderungen erfolgen, weil der Rentenversicherung häufig die Angaben auf dem bisherigen Formular nicht ausreichten. Mit der Anpassung des Formulars würden diese Nachfragen der Rentenversicherung entfallen, so die KBV. Ärzte müssen das geänderte Formular ab 1. Januar verwenden. Die KBV rät dazu, Vordrucke rechtzeitig zu bestellen. Die alten dürfen nicht mehr verwendet werden. (ato)

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