Früherkennung

Ab Januar neue Dokumentation zu Darmkrebs

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Berlin. Zum 1. Juli dieses Jahres ist die neue „Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme“ (oKFE-Richtlinie) in Kraft getreten. Im Zuge dessen hat der GBA Mitte Oktober den Geltungstermin für neue Dokumentationsvorgaben zur Dramkrebs-Früherkennung beschlossen: nämlich ab 1. Januar 2020.

Die Praxis-EDV-Anbieter seien jetzt gefordert, die Verwaltungssysteme entsprechend anzupassen, betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Vertragsärzte sollten „ihren PVS-Hersteller rechtzeitig kontaktieren, um Fragen der Implementierung zu klären“. Da die technischen Spezifikationen der neuen Dokumentations-Software vom IQTiG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) erstellt wurden, gebe es keine Zertifizierung der Dokumentations-Software durch die KBV.

Obgleich die neuen Dokumentationsanforderungen zwar ab Jahresanfang zu beachten sind, kann die Datenübermittlung an die Annahmestellen – hier die KVen – voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte beginnen. Das liege daran, erläutert die KBV, dass die Auswertungsstelle auf Bundesebene ihre Arbeit nicht früher aufnehmen könne. Vertragsärzte müssten „dennoch ab dem 1. Januar 2020 nach den neuen Regeln dokumentieren und die Daten in der Praxis vorhalten, bis der Datenversand möglich ist“.

Inhaltlich unterscheide sich die neue Dokumentation von der bisher gültigen Koloskopie-Dokumentation „nur wenig“, so die KBV weiter. Neu sei beispielsweise, dass nun auch serratierte Adenome erfasst werden müssen. Und Laborärzte, die immunologische Stuhltests durchführten, müssten künftig die Daten personenbezogen erfassen und übermitteln. Im Gegenzug entfielen die Quartalsberichte.

Im Laufe des Novembers will die KBV eine Praxisinformation mit Details zu den neuen Dokumentationspflichten bei der Darmkrebsvorsorge herausbringen. (cw)

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