Abgleich der E-Card online

Veröffentlicht:

BERLIN (eb). Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, dass Versichertenstammdaten künftig online auf ihre Gültigkeit in der Arztpraxis abgeglichen werden müssen. Die Krankenkassen haben dies gefordert, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht das mit Zwiespalt. Für Ärzte bedeutet dies, dass sie eine Online-Anbindung vorhalten und überdies einen gewissen zuzsätzlichen Administrationsaufwand leisten müssen. Die Überprüfung der Versichertendaten ist andererseits ein Beitrag dazu, den Kartenmissbrauch, der auch von Ärzten beklagt wird, einzudämmen.

Lesen Sie dazu auch: Online-Stammdatenabgleich kommt jetzt ins Gesetz Online-Abgleich der Stammdaten kommt jetzt doch Bei der Gesundheitskarte sind nun die Kassen am Zug

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Interview zu den Empfehlungen

Allgemeinmediziner: „Die 24h-Blutdruckmessung ist nicht besonders praktikabel“

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung