Ärzte-Bewertung im Netz - Gericht setzt Grenzen

Ärzte müssen sich Kritik von Patienten im Netz nicht immer klaglos hinnehmen. Im Fall eines Zahnarztes haben Richter jetzt einem Portalbetreiber deutliche Auflagen gemacht.

Veröffentlicht:
Gegen eine schlechte Beurteilung im Netz, ist ein Arzt jetzt erfolgreich vor Gericht gezogen.

Gegen eine schlechte Beurteilung im Netz, ist ein Arzt jetzt erfolgreich vor Gericht gezogen.

© dpa

NÜRNBERG (mwo). Im Streit um Bewertungsportale im Internet hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einem Zahnarzt vorläufig Recht gegeben.

Weil dieser einer Kritik substanziiert widersprochen habe, hätte der Portalbetreiber die Angelegenheit genauer prüfen müssen, entschied das Landgericht in einem Eilbeschluss.

Danach muss der Betreiber die anonymen Vorwürfe bis auf Weiteres aus dem Netz nehmen. Der Nutzer der Plattform hatte behauptet, der Zahnarzt sei inkompetent. Ungeachtet medizinischer Standards gehe es ihm vorrangig um seine wirtschaftlichen Interessen.

Gegenüber dem Betreiber der Plattform konterte der Zahnarzt, in dem von dem Kritiker angegebenen Zeitraum habe er überhaupt keine Implantatbehandlung durchgeführt. Schon von daher müsse die Kritik falsch sein.

Betreiber hätte genauer prüfen müssen

Auf Nachfrage des Plattformbetreibers bestätigte der Nutzer jedoch seine Angaben. Unter Hinweis auf eine "Pattsituation" beließ der Betreiber die Vorwürfe daher im Netz.

Auf die sehr konkrete Beanstandung des Zahnarztes hin hätte der Plattformbetreiber die Vorwürfe aber genauer prüfen müssen, entschied nun das Landgericht Nürnberg. Zumindest hätte er Belege verlangen müssen, dass die Behandlung tatsächlich stattgefunden hat.

Weil dies nicht geschehen sei, müsse der Betreiber die Vorwürfe löschen, bis die Sache abschließend geklärt ist. Eine solche Klärung könnte im konkreten Streitfall das nun anstehende Hauptverfahren bringen.

Grundsätzlich müssen aber auch Ärzte und Zahnärzte Kritik und Bewertungen im Internet hinnehmen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 125/11) gilt dies auch für anonyme Bewertungen.

Az.: 11 O 2608/12

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer