Rechtssicherheit

Ärzte bei DSGVO-Abmahnung weiterhin nicht außen vor

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs bietet Praxischefs keinen Blanko-Schutz vor Abmahnmissbrauch: Sie müssen wachsam bleiben.

Veröffentlicht:
Flattert eine DSGVO-Abmahnung ins Haus, sollten Praxischefs sich juristischen Beirat einholen.

Flattert eine DSGVO-Abmahnung ins Haus, sollten Praxischefs sich juristischen Beirat einholen.

© #Urban-Photographer / Getty Images / iStock

BERLIN. Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet, der dem Abmahnmissbrauch, wie ihn auch Praxischefs zum Beispiel zu Angaben auf ihrer Website schon erlebt haben, den Garaus machen soll. Über die Wirkkraft des Gesetzes gehen die Meinungen indes auseinander.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zum Beispiel begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Das Gesetz verspreche, Abmahnmissbrauch zu verhindern, ohne aber insbesondere beim Datenschutz die Rechtsdurchsetzung zu erschweren. Der Gesetzentwurf sehe vor, missbräuchliche Abmahnungen gezielt zu verhindern.

Er gestatte es aber weiterhin, Datenschutzverstöße wirksam zu unterbinden, hebt der vzbv in einer Mitteilung hervor. „Unseriöse Geschäftsmodelle, die nur darauf abzielen, mit Datenschutzabmahnungen Geld zu verdienen, werden sich damit künftig nicht lohnen. Wichtig ist jetzt, dass der Kompromiss im Gesetzgebungsverfahren nicht aufgeweicht wird“, verdeutlichte vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Wer überwacht die Einhaltung des Gesetzes?

Für den auf Internet-und Wettbewerbsrecht spezialisierten Berliner Rechtsanwalt Professor Niko Härting sind niedergelassene Ärzte mit dem neuen Gesetz aber noch lange nicht aus dem Schneider. Im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ weist Härting darauf hin, dass es in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine Behörde gebe, die die Einhaltung des Gesetzes überwache.

Das sei eine deutsche Besonderheit. Und für Ärzte relevant: Die Landesärztekammern sind dafür ebenfalls nicht zuständig.

„Das neue Gesetz wird für Ärzte nichts ändern“, resümiert Härting, der auch Mitglied des Informationsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins ist. Auf die nach Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung zum 25. Mai vergangenen Jahres von der KV Bremen beobachtete Abmahnwelle insbesondere im Zusammenhang mit angeblich fehlerhaften Datenschutzerklärungen auf der Praxiswebsite oder dem Facebook-Auftritt angesprochen, weist Härting darauf hin, dass es sich dabei wahrscheinlich in mindestens 90 Prozent der Fälle um missbräuchliche Abmahnungen gehandelt haben müsse, die jeder Rechtsgrundlage entbehrten. „Solche Aktionen wird es auch unter der neuen Rechtslage geben“, ist sich Härting sicher.

Gleich rechtlichen Rat suchen

Praxischefs rät er, sofort einen Anwalt zu konsultieren, sobald eine Abmahnung in die Praxis komme. Darüber hinaus sollten sie keine von den Abmahnern geforderten Zahlungen an Dritte leisten und auch nichts unterschreiben. Würden Angaben auf der Praxis-Website moniert, könnten diese aber gegebenenfalls korrigiert werden.

Wie Härting erläutert, können Ärzte natürlich Ziel auch seriöser Abmahnungen sein – allerdings müsse es dabei um wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten gehen und der Mandant des abmahnenden Anwaltes aus der Gesundheitsbranche stammen und um dieselben Patienten werben.

Zwar blieb die im Vorfeld der DSGVO befürchtete große Abmahnwelle laut jüngstem Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) Ulrich Kelber aus. Rechtsanwalt Härting rät Ärzten dennoch, die Vorgaben der Verordnung ernst zu nehmen und – die Kopfzahl inklusive Praxisinhaber zählt – in Praxisbetrieben mit mehr als zehn Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kennzahlen in Blick nehmen

Praxisoptimierung? Kollege rät: „Einfach mal anfangen!“

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Lesetipps
Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“