„Homöopathie“ statt Masernimpfung

Ärztekammer zeigt Ärztin wegen gefälschter Impfausweise an

Urkundenfälschung? Eine Ärztin in Sachsen soll eine Masernimpfung in einen Impfausweis eingetragen haben, um eine Kindereinrichtung zu täuschen. Jetzt hat die Kammer Anzeige gegen sie erstattet.

Veröffentlicht:
Tatsächlich geimpft? Kindereinrichtungen müssen sich auf Eintragungen im Impfausweis verlassen können.

Tatsächlich geimpft? Kindereinrichtungen müssen sich auf Eintragungen im Impfausweis verlassen können.

© Zerbor / stock.adobe.com

Dresden. Die Sächsische Landesärztekammer hat eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse bei der Staatsanwaltschaft Dresden angezeigt.

Die Medizinerin habe bei Kindern eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen, obwohl eine solche Impfung nicht durchgeführt worden sei, teilte die Kammer in Dresden mit. Stattdessen sei homöopathisch „geimpft“ worden.

Die Frau habe die ihr vorgelegten Impfausweise ausgefüllt und gewusst, dass die Eltern der nicht gegen Masern geimpften Kinder diese Impfausweise in Gemeinschaftseinrichtungen vorlegen würden, „um die dortigen Entscheidungsträger zu täuschen und ohne Masernschutz zur Aufnahme in die Gemeinschaftseinrichtung zu bewegen“. Die Täuschung sei „offensichtlich erfolgreich“ gewesen, denn es seien bereits Kinder auf diese Weise aufgenommen worden.

„Für die Sächsische Landesärztekammer besteht ein hohes Interesse an der Verfolgung dieser Straftat, weil die Legitimation von Impfausweisen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Ärzte auf dem Spiel stehen“, sagt Präsident Erik Bodendieck.

Möglicher Verstoß auch gegen die Berufsordnung

Die Ärztin habe sich nach Einschätzung der Kammer des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß Paragraf 278 des Strafgesetzbuches und der Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung gemäß der Paragrafen 271 und 27 des Strafgesetzbuches strafbar gemacht. Dafür sei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe möglich.

Die Sächsische Landesärztekammer hatte in den vergangenen Monaten auch immer wieder davor gewarnt, Gefälligkeitsatteste ohne entsprechende gesicherte Diagnose für Menschen auszustellen, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen wollen.

Ärzte, die Atteste wider besseren Wissens oder gar aus Gefälligkeit ohne individuelle Untersuchung/Konsultation ausstellen, verstießen auch gegen Paragraf 25 der Berufsordnung, der sie dazu verpflichtet in Gutachten und Attesten „nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszusprechen“. (sve/eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

© Getty Images

STIKO-Empfehlungen

Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© Getty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© Viatris-Gruppe Deutschland

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzinsuffizienz mit reduzierter Pumpfunktion

Niere schützen bei HFrEF – aber wie?

Nutzen überwiegt Risiken

Mammografie jetzt auch für Frauen ab 45

Lesetipps
Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?