Ärztekammer

Sachsen warnt Ärzte vor Corona-Gefälligkeitsattesten

Erneut wird vor Fake-Attesten gewarnt, diesmal von der Kammer in Sachsen: Ärzte sollten sich dafür nicht hergeben.

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Dresden. In Sachsen fragen Patienten in Arztpraxen vermehrt nach Attesten, um beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen keinen Mund-Nase-Schutz tragen zu müssen. Das berichtet die Sächsische Landesärztekammer. Die Kammer ergänzt, dass das Ausstellen eines solchen Attestes eine gutachterliche Tätigkeit darstelle und deshalb besonderen Anforderungen an die ärztliche Sorgfaltspflicht unterliege.

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„Anlass für das Ausstellen eines solchen Attestes ist nur eine gesicherte Diagnose wie eine Phobie, eine zu schwerer Atemnot führende Lungenerkrankung oder schwere Herzschwäche“, so Kammerpräsident Erik Bodendieck.

Sollten entsprechende Diagnosen nicht vorliegen, ein Attest wider besseres Wissen oder gar aus Gefälligkeit ohne individuelle Untersuchung oder Konsultation ausgestellt werden, verstießen Ärzte gegen Paragraf 25 der Berufsordnung und machten sich unter Umständen auch wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar, fügte die Kammer an.

Erst kürzlich hatte die ARD über eine von Ärzten getragene Initiative berichtet, die Gefälligkeitsatteste zur Umgehung der Maskenpflicht anbieten soll. Schlimmstenfalls droht Ärzten, die dabei erwischt werden, nach einer strafrechtlichen Verurteilung auch der Entzug der Approbation. (sve)

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