Betrug in Sachsen?

Ärztin soll wegen 4200 Euro ins Gefängnis

In Leipzig steht eine Ärztin wegen Abrechnungsbetrugs vor Gericht. Trotz vergleichsweise geringer Schadensumme wird die Staatsanwaltschaft wohl eine saftige Haftstrafe fordern.

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Eine Ärztin soll jahrelang Patientendaten in Honorarabrechnungen missbraucht haben. Mögliche Konsequenz: Haft. (Symbolbild mit Fotomodell)

Eine Ärztin soll jahrelang Patientendaten in Honorarabrechnungen missbraucht haben. Mögliche Konsequenz: Haft. (Symbolbild mit Fotomodell)

© Africa Studio / stock.adobe.com

Leipzig. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat eine Ärztin wegen Betrugs beim Amtsgericht Leipzig angeklagt. Der Medizinerin wird zur Last gelegt, nicht erbrachte Leistungen gegenüber gesetzlichen Kassen abgerechnet zu haben. Dazu soll die Frau laut Ermittlungsbehörden die Patientendaten eines Kollegen der gemeinsamen Praxis genutzt haben. Die Ärztin habe während dreier Jahre die Daten von 147 Patienten in zehn Honorarabrechnungen missbraucht. Der dadurch entstandene Schaden beträgt den Angaben zufolge rund 4200 Euro.

Die Anklagebehörde werte das Vorgehen der Ärztin als Betrug in zehn Fällen, wovon fünf Fälle als gewerbsmäßiger Betrug gälten. Das Strafgesetzbuch sieht für jeden einzelnen Fall gewerbsmäßigen Betruges eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

Die Anklage wurde zum Schöffengericht erhoben. Das lässt den Schluss zu, dass die Staatsanwaltschaft bisher eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren beantragen will. Denn für Strafen unter zwei Jahren wäre ein Einzelrichter am Amtsgericht zuständig. Wenn Strafen von mehr als vier Jahren gefordert werden sollen, muss die Anklage beim Landgericht eingereicht werden.

Das Ermittlungsverfahren sei nach der Anzeige einer Kasse aufgenommen worden, der bei einer Plausibilitätskontrolle Unregelmäßigkeiten auffielen. Eine Versicherte habe anhand ihrer Patientenquittung festgestellt, dass für sie an einem Tag Leistungen der Ärztin abgerechnet worden seien, obwohl sie nur bei deren Kollegen in Behandlung gewesen sei. Eine Versichertenbefragung habe weitere vergleichbare Fälle belegt.

Die Angeklagte hat sich zu ihren Motiven bislang nicht geäußert. Das zunächst auch gegen den Praxis-Kollegen geführte Ermittlungsverfahren habe die Staatsanwaltschaft eingestellt, weil sich eine Beteiligung bislang nicht habe nachweisen lassen, heißt es weiter. (sve)

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