Urteil

Am Arbeitsplatz sind teure Telefonate tabu

Arbeitgeber sollten genaue Vorgaben machen, in welchen Grenzen private Telefonate am Arbeitsplatz erlaubt sind. Und auch die Kosten nicht ausklammern.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Praxischefs sollten klare Vorgaben für die private Telefon-Nutzung ihrer Mitarbeiter machen. Andernfalls kann es schnell auch mal zu Streitigkeiten kommen, wie ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf zu kostenpflichtigen Anrufen bei Gewinnspiel-Hotlines zeigt.

In dem konkreten Fall hatte eine Bürokauffrau sich ihre Pausen mit der Teilnahme an Gewinnspielen vertrieben. Private Telefongespräche waren ihr erlaubt. Doch mehrfach rief sie von ihrem Diensttelefon aus auch kostenpflichtige Sondernummern an. Die Telefonrechnung für Januar 2015 wies insgesamt 37 Gebühreneinheiten für jeweils 50 Cent aus.

Als dies dem Geschäftsführer auffiel, bot die Bürokauffrau an, 18,50 Euro zu erstatten. Dennoch kündigte der Arbeitgeber fristlos, hilfsweise ordentlich. Mit ihrer Klage wandte sich die Bürokauffrau gegen die fristlose Kündigung. Die ordentliche Kündigung nach den regulären Kündigungsfristen akzeptierte sie.

Wie in dem Verfahren das Landesarbeitsgericht Düsseldorf nun betont, hat die Bürokauffrau klar gegen ihre Pflichten verstoßen. Kostenpflichtige Sondernummern seien auch dann tabu, wenn der Arbeitgeber Privatgespräche am Arbeitsplatz ausdrücklich erlaubt hat.

 Zugunsten der Arbeitnehmerin sei hier aber zu berücksichtigen, dass ihr Chef die Grenzen privater Telefongespräche nicht näher abgesteckt hat. Außerdem habe sie immer während der Pausenzeiten angerufen, so dass ihr kein Arbeitszeitbetrug vorzuwerfen ist.

Daher sei die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt gewesen und unwirksam, urteilten die Düsseldorfer Arbeitsrichter. Ob die mildere ordentliche Kündigung zulässig gewesen wäre, hatten sie nicht zu entscheiden. (mwo)

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Az.: 12 Sa 630/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress

Bundesweite Erprobung startet

Personalbemessung: Hoffnung auf ein Ende des Hamsterrads in Kliniken

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress

Kasuistik

Wenn Rohmilchprodukte Herzprobleme verursachen

Lesetipps
Gemeinsam mit seiner Frau Eva Dengler hat Lothar Müller den Side entwickelt.

© Amdorfer Obsthof

Porträt

Der Onkologe und sein Apfel-Cider

Das Wasser eines Aquariums kann mit ungewöhnlichen Erregern besiedelt sein. Dass dies der Grund für die chronische Wunde eines Patienten war, wurde erst klar, als der Patient von seinem Hobby berichtete.

© Mircea Costina / stock.adobe.com

Kasuistik

Die Dermatitis, die aus dem Wasser kam

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei