Leserbrief

Analogabrechnung in der Praxis-EDV – wie soll das gehen?

Praxissoftware stellt Anwender immer wieder vor unerwartete Herausforderungen. Ein Leser ärgert sich besonders über die Analogabrechnung seines Verwaltungssystems.

Veröffentlicht:

Neu-Isenburg. Kolumnist Dr. Dr. Peter Schlüter hat vor kurzem beschrieben, wie eine Analogabrechnung formal aussehen sollte: über eine Beschreibung der Leistung, das Wort „analog“ oder „entsprechend“, das dann gefolgt wird von der GOÄ-Position und der Legende. Unser Leser Dr. Frank Köhler wollte sich an diese „Gebrauchsanweisung“ halten – blieb aber, wie er in einem Leserbrief schildert, gleich hängen: „Das scheitert beim Umsetzungsversuch in der Praxis-EDV, schon an der Textzeichenanzahl zur Erläuterung der analogen GO-Nr. 33: Statt der von Ihrem Autor vorgeschlagenen 203 Zeichen als statt des Buchstabens „A“ einzugebenden Textes für die persönliche Ziffer, akzeptiert unser Programm nur maximal 40 Zeichen. Auch als jeweiliger Eintrag in Kurztextform in die Leistungszeile ist bei maximal etwa 75 möglichen Zeichen Schluss, der Lösungsvorschlag ist daher nicht umsetzbar und wäre statt des „A“ oder „a“ hinter der GO-Nr. 33 mit entsprechendem Kurztext auch viel zu zeitaufwändig“, ärgert sich Köhler.

40 Zeichen für die Leistungslegende akzeptiert die Praxissoftware, mit der Leserbriefschreiber Dr. Frank Köhler arbeitet. Gebraucht werden nicht selten mehr. Vielleicht ein Fall für Textbausteine?

Damit nicht genug: Als seit über 37 Jahren niedergelassener Hausarzt habe er schon lange den Eindruck, „dass die Software bei den Leistungsziffer-Einträgen nicht im Interesse ihrer Kunden, sondern für die PKV arbeitet. Wie sonst wäre es zu erklären, dass – um nur ein Beispiel zu nennen – bei mehrfachem, jeweils mit Uhrzeit und entsprechenden Diagnosen gekennzeichnetem Eintrag zum Beispiel der GOÄ-Nr. 1 nervend die (jedesmal zu Umgehungsmaßnahmen zwingende) Warnung aufblinkt: ‚Nicht am selben Tag berechenbar‘, obwohl der GOÄ-Text lautet: ‚Bei mehrmaliger Berechnung ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung in der Rechnung anzugeben’ und ‚auf Verlangen zu begründen‘.“

Immer wieder habe er beim Anbieter angefragt, dieses Problem zu lösen, so Köhler weiter – ohne Erfolg. Sein Fazit: „Es wird zwar viel von der Motivationserfordernis zum Hausarztberuf geredet, realiter sieht es jedoch ziemlich anders aus.“ (ger)

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Kommentare
Michael Logies 25.10.201910:04 Uhr

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Das PVS hat die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Wenn das nicht gelingt, liegt ein Mangel der Software vor, auf den man z. B. mit Kürzung der Wartungsgebühr reagieren könnte. Wenn das ein paar mehr Kollegen machen würden, würde sich auf PVS-Anbieterseite auch mehr bewegen.

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