Lidocainvergiftung

Anklage nach Todesfällen wegen verunreinigter Glukose

Vor einem Jahr starb in Köln eine werdende Mutter, nachdem sie ein Glukosemittel getrunken hatte. Wie sich herausstellte, enthielt die Glukose ein giftiges Präparat. Nun gibt es eine Anklage wegen versuchten Mordes.

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Kommt es zum Prozess gegen die Kölner Apothekerin, so werden viele offene Fragen geklärt werden müssen rund um mit Lidocain versetzte Glukosetoleranztests.

Kommt es zum Prozess gegen die Kölner Apothekerin, so werden viele offene Fragen geklärt werden müssen rund um mit Lidocain versetzte Glukosetoleranztests.

© nmann77 / stock.adobe.com

Köln. Ein Jahr nach dem Tod einer jungen Frau und ihres per Notkaiserschnitt zur Welt gebrachten Babys durch verunreinigte Glukose ist Anklage gegen eine Apothekerin aus Köln erhoben worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 50-Jährigen versuchten Mord durch Unterlassen vor, wie das Landgericht Köln jetzt mitteilte. Sie soll dem behandelnden Krankenhaus verschwiegen haben, dass eine Lidocainvergiftung in Betracht komme.

Die Verteidiger der Apothekerin wiesen die Vorwürfe als „vollkommen abwegig“ zurück. Ihre Mandantin habe sich überhaupt nichts zuschulden kommen lassen, erklärten die Anwälte in einer Mitteilung. Es werde sich ihre Unschuld erweisen.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Die Staatsanwaltschaft hat auch Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen die 50-Jährige erhoben. Dabei geht es um die Verunreinigung der Glukose. Ob die Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird, muss das Gericht noch entscheiden. Die Prüfung wird voraussichtlich einige Wochen in Anspruch nehmen.

Die 28 Jahre alte Frau hatte Mitte September in der Praxis ihres Gynäkologen eine Glukosemischung aus einer Kölner Apotheke getrunken. Sie wurde daraufhin bewusstlos, kam ins Krankenhaus und starb dort ebenso wie ihr durch Notkaiserschnitt zur Welt gebrachtes Kind.

Die Glukosemischung war Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft. Wie sich herausstellte, war das Präparat aber mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid durchsetzt. Dieses Mittel wurde in der Apotheke nach früheren Angaben der Ermittler in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert wie die Glukose.

Deshalb gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nach früheren Angaben von einem Versehen aus. Eine andere Schwangere, die zwei Tage vorher nur einen Schluck der Lösung getrunken hatte, hatte sich von der Vergiftung erholt.

Vorwurf: Mord durch Unterlassung

Der Apothekerin wird nun Mord durch Unterlassen vorgeworfen. „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeschuldigte durch Hinweise von Mitarbeitern der gynäkologischen Praxis und einer Ärztin aus dem behandelnden Krankenhaus auf die Vorfälle vom 17. und 19.09.2020, nach Kontrolle der eigenen Bestände und nach einer Besprechung mit ihren Mitarbeitern spätestens um die Mittagszeit wissen musste, dass bei den später Verstorbenen eine Lidocainvergiftung als Ursache für den schlechten Gesundheitszustand in Betracht kommt“, erklärte das Gericht.

Dennoch habe die Apothekerin das behandelnde Krankenhaus nicht darüber informiert. Hätte sie dies getan, hätten die Frau und das Kind „vergiftungsspezifisch behandelt werden können“. Es ist allerdings unsicher, ob sie dann noch hätten gerettet werden können.

Verteidgung: Apothekerin nicht für Verunreinigung verantwortlich

Die Verteidigung kritisierte die Argumentation der Staatsanwaltschaft als „befremdlich“. Ihre Mandantin sei weder verantwortlich für die bis heute ungeklärte Verunreinigung der Glukose noch habe sie irgendetwas vertuschen wollen.

Das Gegenteil sei richtig: Sie habe das Glukosegefäß, sofort nachdem sie vom Zusammenbruch der Frau erfahren habe, der Klinik ausgehändigt. Hätte sie etwas verheimlichen wollen, hätte sie das Gefäß beseitigen können. Die Verteidigung zeigte sich zuversichtlich, dass sich im weiteren Verfahren die Unschuld der Apothekerin herausstellen werde.

Die betroffene Apotheke und zwei andere des gleichen Betreibers waren nach den Todesfällen vorübergehend geschlossen worden. Einige Tage später durften sie wieder öffnen. Der Fall hatte kurzzeitig auch zu einer Diskussion darüber geführt, inwieweit Apotheken selbst Arzneimittel herstellen sollten. (dpa)

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