Apothekerterminal nur eingeschränkt zulässig

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MANNHEIM (dpa). Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen von Apotheken nicht über ein automatisiertes Terminal abgegeben werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden.

Frei verkäufliche Medikamente dagegen darf ein Apotheker rund um die Uhr über ein solches System vertreiben, bei dem er nur noch über Mikrofon und Kamera Kontakt zum Kunden hat, heißt es in dem Urteil. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatte Ende Juli jegliche Abgabe von Medikamenten über ein Terminal verboten.

Az.: VGH 9 S 2852/08

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