Apothekerterminal nur eingeschränkt zulässig

Veröffentlicht:

MANNHEIM (dpa). Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen von Apotheken nicht über ein automatisiertes Terminal abgegeben werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden.

Frei verkäufliche Medikamente dagegen darf ein Apotheker rund um die Uhr über ein solches System vertreiben, bei dem er nur noch über Mikrofon und Kamera Kontakt zum Kunden hat, heißt es in dem Urteil. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatte Ende Juli jegliche Abgabe von Medikamenten über ein Terminal verboten.

Az.: VGH 9 S 2852/08

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Rostock

Urteil: Kündigung nach häufigen Kurzerkrankungen

Abrechnungsbetrug

AOK Hessen: Meiste Betrugsversuche bei Pflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter