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Verwaltungsgericht Ansbach

Approbation darf bereits bei eingeleitetem Strafverfahren ruhend gestellt werden

Wegen sexuellen Missbrauchs wurde ein Arzt in erster Instanz verurteilt. Es folgte die Anordnung des Ruhens seiner Approbation. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, focht der Arzt dies an – vergeblich.

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