Arbeit im Ausland zählt bei Anerkennung mit

Veröffentlicht:

LEIPZIG (mwo). Bei ihrer Anerkennung in Deutschland können Ärzte aus anderen Ländern auch ihre Berufserfahrung und individuelle Qualifikationen mit in die Waagschale werfen. Denn beim Vergleich kommt es auf den Ausbildungsstand insgesamt und nicht nur auf das Studium an, urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Mit dem inzwischen schriftlich veröffentlichten Leitsatzurteil sprach das Gericht einer Ärztin aus Russland die Approbation zu. Zur Begründung verwies das Bundesverwaltungsgericht auf eine Gesetzesänderung, mit der die Bundesärzteordnung im Dezember 2007 an europäisches Recht angepasst wurde. Diese Änderung sei aber nicht auf EU-Staaten beschränkt, urteilten die Leipziger Richter. Das russische Studium sei inhaltlich gleichwertig gewesen und habe lediglich weniger Praktika umfasst. Dies könne die Ärztin aber durch andere Berufserfahrung ausgleichen.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az.: 3 C 33.07

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“