Arbeitgeber darf Deutschkurs verlangen

ERFURT (ava). Wenn die Arbeit Deutschkenntnisse erfordert, darf der Arbeitgeber einen Kurs verlangen. Die Aufforderung ist keine Diskriminierung, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht.

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Die Klägerin war Reinigungskraft in einem Schwimmbad in Schleswig-Holstein. Vertretungsweise saß sie dort auch an der Kasse. Ihre Muttersprache ist Kroatisch.

2006 wies der Schwimmbadbetreiber darauf hin, dass für die Arbeit ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich seien, die sie sich in ihrer Freizeit und auf eigene Kosten aneignen sollte.

Die Schwimmbad-Mitarbeiterin sah das nicht ein - und erhielt daher eine Abmahnung. Dies empfand die Frau als Diskriminierung wegen ihrer ethnischen Herkunft.

Sie verlangte eine Entschädigung von 15.000 Euro. Damit blieb sie jedoch in allen Instanzen ohne Erfolg.

Az.: 8 AZR 48/10

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