Arbeitgeber müssen Übergabe des Zeugnisses beweisen

MAINZ (mwo). Scheidet eine Medizinische Fachangestellte (MFA) aus der Arztpraxis aus, hat sie Anspruch auf ein "wohlwollendes" und aussagekräftiges Arbeitszeugnis.

Veröffentlicht:

Und der Praxischef muss nachweisen können, dass sie dies auch erhalten hat, wie aus einem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervorgeht. Andernfalls können Gerichte sogar ein Zwangsgeld verhängen.

Im Streitfall hatte eine Arbeitnehmerin ihr Zeugnis nicht erhalten. Auf ihre Klage behauptete der Arbeitgeber, er habe das Zeugnis in die Post gegeben. Auf Nachfrage des Arbeitsgerichts hatte er dafür aber keinen Beleg.

Auch weigerte er sich, das Zeugnis nochmals in Kopie herauszugeben. Auf Antrag der Arbeitnehmerin verhängte das Arbeitsgericht Koblenz daher ein Zwangsgeld von 600 Euro.

Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte vor dem Gericht in Mainz keinen Erfolg. Der Anspruch der Arbeitnehmerin auf ein Zeugnis sei unumstritten. Die Beweislast, dass er diesen Anspruch erfüllt habe, liege beim Arbeitgeber. Das Zwangsgeld sei gerechtfertig, weil hier der Arbeitgeber nicht belegen könne, dass die Arbeitnehmerin ihr Zeugnis bekommen hat.

Im Jahr 1995 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitnehmer ihr Zeugnis gegebenenfalls abholen müssen (sogenannte Holschuld) und nicht verlangen können, dass der Arbeitgeber es per Post schickt.

Az.: 10 Ta 45/11

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Pflichtmitgliedschaft in Landesärztekammer

Fingerhakeln um Ärztetags-Beschluss

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Dreidimensionale gerenderte medizinische Illustration von Dickdarmkrebs im absteigenden Dickdarm eines Mannes.

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Aktivierende PIK3CA-Mutation

ASS könnte sich bei bestimmten Darmkrebsformen doch lohnen