Nach Ärzte-Protest

Arbeitsminister will Gespräche wegen Kurzarbeitergeld für Ärzte führen

Nach massivem Protest aus der Ärzteschaft bemüht sich das Arbeitsministerium jetzt offenbar um Klärung in Sachen Kurzarbeitergeld für Vertragsarztpraxen.

Veröffentlicht:

Berlin/Nürnberg. Mit ihrer internen Anweisung, Kassenärzten generell kein Kurzarbeitergeld zu bewilligen, weil sie bereits über den sozialrechtlichen Schutzschirm abgesichert seien, hat sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) unter Praxisinhabern keine Freunde gemacht.

Kurz vor Monatswechsel sah sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung sogar veranlasst, das Arbeitsministerium einzuschalten und um Korrektur dahingehend zu bitten, dass Anträge auf Kurzarbeitergeld nur nach Einzelfallprüfung zu bescheiden wären, weil privatärztliche oder arbeitsmedizinische Erlösanteile vom Schutzschirm nicht erfasst sind.

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Eine Antwort hat die KBV zwar noch nicht erhalten. Auf die lange Bank will das Ministerium die Sache aber auch nicht schieben. Wie die „Ärzte Zeitung“ auf Nachfrage erfuhr, werden zwecks Sachverhaltsabstimmung Gespräche sowohl mit dem Bundesgesundheitsministerium als auch mit der BA geführt. Wann voraussichtlich mit einem Ergebnis zu rechnen ist, wurde nicht gesagt.

Was sagen Sie zur internen BA-Weisung, Vertragsärzten kein Kurzarbeitergeld zu gewähren?

Gut: Doppelte Förderung mit Schutzschirm plus Kurzarbeitergeld ist unnötig.
29 %
Fraglich: Praxen in Hausarztverträgen oder hohem Privatanteil sind in der Existenz bedroht.
22 %
Geht gar nicht: Sozialarchitekten leben einmal mehr ihre Vorurteile gegen Ärzte aus.
49 %

Kritiker der BA-Position machen insbesondere geltend, dass der in den Paragrafen 87a (Absatz 3b) und 87b (Absatz 2a) SGB V kodifizierte Schutzschirm lediglich als „Kann-Bestimmung“ formuliert ist. Zudem seien die Modalitäten der Ausgleichszahlungen, die wie die BA insinuiert gleich einer „Betriebsausfallversicherung“ wirkten, auf Selbstverwaltungsebene noch gar nicht flächendeckend verbindlich vereinbart.

Zu den ersten KV-Bezirken, in denen eine Vereinbarung bereits getroffen wurde, zählt Sachsen-Anhalt. Dort sollen 90 Prozent der GKV-Vergütung des Vorjahresquartals ausgezahlt werden. (cw)

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