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Rechtsstreit um Premiumplatz

Arztbewertungsportal Jameda gibt Kampf auf

Das Arztbewertungsportal Jameda hat im Rechtsstreit um die Kennzeichnung eines bezahlten Premiumplatzes die Berufung zurückgezogen.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der kostenpflichtige Eintrag "Premium-Partner" auf einem Arztbewertungsportal reicht nicht aus, um kenntlich zu machen, dass der dort angezeigte Mediziner zwar an oberster Stelle der individualisierten Suchergebnisse steht, für diese "Top-Platzierung" aber bezahlt hat und dies nicht auf das Votum der Portalnutzer zurückzuführen ist.

Eine entsprechende Praxis ist dem Arztbewertungsportal Jameda nun untersagt. Die Wettbewerbszentrale hatte auf Unterlassung geklagt.

Berufung unbegründet

Nach Angaben der Münchener Kanzlei Klaka Rechtsanwälte, die die Wettbewerbszentrale vor Gericht vertreten hat, hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es die Berufung der Beklagten als unbegründet ansieht.

In der Vorinstanz hatte das Landgericht München I entschieden, dass die nach eigenen Angaben größte Arztempfehlung Deutschlands die beanstandete Praktik unterlassen müsse (Az.: 37 O 19570/14). Die Entscheidung fiel im März dieses Jahres (wir berichteten).

Das Unternehmen teilte auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" mit, dass die beanstandete Kennzeichnung der betreffenden Einträge bereits in "Anzeige" geändert worden sind. Wie der Portalbetreiber betont, sei es nie seine Absicht gewesen, "Nutzer des Portals darüber hinwegzutäuschen, dass es sich bei der ‚Top-Platzierung‘ um einen kostenpflichtigen Eintrag handelt". (maw)

Az.: 29 U 1445/15

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