Arztfehler: Gericht spricht Kind 650.000 Euro zu

BERLIN (ami). Schmerzensgeld und einen Rentenanspruch von 650.000 Euro hat das Kammergericht Berlin einem Kind zugestanden, das seit dem Alter von viereinhalb Jahren aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers mehrfach behindert ist.

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Wie das Kammergericht jetzt mitteilte, revidierte es mit seiner Entscheidung vom Februar ein Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Kind geringere Entschädigungen zugestanden hatte.

Es begründete seine Entscheidung damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich das Kind an den Zustand vor dem Eingriff erinnert und damit auch den Verlust seiner Fähigkeiten wahrnimmt.

Es sei möglich, dass dem Kind die Beschränktheit und Ausweglosigkeit seiner jetzigen Situation in gewisser Weise bewusst sei. Dies unterscheide den Fall von sogenannten Geburtsschadenfällen.

Das Kind hatte sich laut Kammergericht im Jahr 2002 bei einem Sturz den linken Arm gebrochen. Bei der Operation am Unfalltag sei es infolge ärztlichen Fehlverhaltens zu Komplikationen gekommen, die zu einem schweren Hirnschaden führten.

Es leidet an einem apallischen Syndrom mit erheblichen Ausfallerscheinungen der Großhirnfunktion und einer Lähmung aller vier Gliedmaßen. Es wird über eine Sonde ernährt und ist auf ständige Pflege angewiesen. Mit einer Veränderung dieses Zustandes sei nicht zu rechnen, so das Berliner Gericht.

Az.: 20 U 157/10

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