Arzthaftung - Anwälte raten häufiger zur Klage

NEU-ISENBURG (ava). Anwälte empfehlen bei Konflikten zwischen Ärzten, Patienten und Krankenkassen immer häufiger den Klageweg. Das hat eine Studie zum "Medizinrechts-Beratungsnetz" ergeben.

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Bei den Streitfällen mit hinreichend rechtlicher Substanz sahen die Vertrauensanwälte des Medizinrechts-Beratungsnetzes in 20 Prozent der Fälle eine gerichtliche Klärung als unvermeidbar an. Bei der Auswertung der begleitenden Studie 2004 waren dies noch 14 Prozent.

Die häufigste Empfehlung der Vertrauensanwälte blieb jedoch die außergerichtliche Einigung. Dieser Anteil fiel leicht von 43 Prozent im Jahr 2004 auf 40 Prozent. Eine Klage wird vor allem in den Bereichen Haftung/Behandlungsfehler und Sozialrecht angestrebt - hauptsächlich zu Problemen mit Krankenkassen.

Die Gründe, einen Fall nicht weiterzuverfolgen, liegen meist an zu hohen Kosten und zu geringen Erfolgsaussichten. Über 20 Prozent der beratenen Personen fürchten eine zu große persönliche Belastung.

Das Medizinrechts-Beratungsnetz bietet bei Fragen zum Medizin- und Sozialrecht Patienten und Ärzten ein kostenloses Orientierungsgespräch durch Anwälte an. Seit der Gründung auf Initiative der Stiftung Gesundheit im Jahr 2000 wurde der Service rund 14 000 Mal in Anspruch genommen.

www.medizinrechts-beratungsnetz.de

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