Direkt zum Inhaltsbereich

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Auch Bundesärztekammer übt Kritik an Plänen für TI-Pauschale

Die Gesetzespläne des Bundesgesundheitsministers für eine TI-Pauschale an Vertragsärzte stoßen weiter auf Kritik. Auch die Bundesärztekammer meldet sich jetzt zu Wort.

Veröffentlicht:
Datenschutz in der Telematikinfrastruktur ist der BÄK wichtig. Aber dieser darf Anwender nicht davon abhalten, die Dienste zu nutzen, warnte jetzt BÄK-Präsident Reinhardt.

Datenschutz in der Telematikinfrastruktur ist der BÄK wichtig. Aber dieser darf Anwender nicht davon abhalten, die Dienste zu nutzen, warnte jetzt BÄK-Präsident Reinhardt.

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Berlin. Die Bundesärztekammer hält die von der Koalition geplante Telematikinfrastruktur-Pauschale in ihrer jetzigen Konzeption für ungeeignet. Mit der Neuregelung, die in der vergangenen Woche als Änderungsantrag in den Entwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz eingefügt worden war, soll die bisherige Finanzierungssystematik ersetzt werden, nach der die für Arztpraxen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten der TI refinanziert werden. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte das Vorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium kritisiert.

Die Pläne sehen vor, dass die Pauschale anhand der zum 1. November 2022 erhobenen Kosten berechnet wird und dauerhaft in dieser Höhe auch die in Zukunft entstehenden Kosten und Komponenten abdecken soll.

„Die zukünftig notwendigen Komponenten und Dienste sind nicht abschließend bekannt, deren Preise dementsprechend unbestimmt“, betont Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister sowie an die Abgeordneten des Bundestags-Gesundheitsausschusses. „Eine solche Finanzierungslogik hat befreiende Wirkung für die Krankenkassen und wälzt das komplette wirtschaftliche Risiko auf die Praxen ab. Das Ziel der Umstellung einer TI-Pauschale, auch bei Leistungserbringern Planungssicherheit zu schaffen, kann so nicht erreicht werden“, so der BÄK-Präsident laut Mitteilung der Bundesärztekammer.

„Vorleistungen in mindestens fünfstelliger Höhe“

Mit der Einführung einer monatlichen Pauschale könne nicht gewährleistet werden, dass Anbieter von Komponenten und Diensten diese Zahlungsmodalität übernehmen. „In diesem Fall würden die betroffenen Praxen in Vorleistung in mindestens fünfstelliger Höhe treten müssen. Das ist nicht zu verantworten“, wird Reinhardt weiter zitiert.

Der BÄK-Präsident mahnt an, diese negativen Effekte müssten im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch korrigiert werden. Eine Dynamisierung der monatlichen Pauschalen und damit deren sachgerechte Anpassung sollte durch Verhandlungen von Kostenträgern und IT-Anbietern erfolgen. Ähnliches hatte auch die KBV-Spitze in der vergangenen Woche vorgeschlagen.

Datenschutz soll nicht Nutzerkomfort zerstören

Reinhardt gehe in dem Schreiben auch auf Neuregelungen des Authentifizierungsverfahrens ein, das Versicherte durchlaufen müssten, um Zugriff auf ihre Daten in den digitalen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu erhalten. Vorgesehen ist, dass Versicherten nach der erstmaligen Identifizierung auf hohem Sicherheitsniveau auch die Option eingeräumt wird, zur Authentifizierung ein Sicherheitsniveau zu wählen, das einen angemessenen niedrigeren Sicherheitsstandard bietet.

Die BÄK hält dieses Vorhaben für grundsätzlich richtig, da komplexe technische Verfahren der Authentifizierung häufig eine unzureichende Nutzerfreundlichkeit böten und von Teilen vulnerabler Patientengruppen nicht zu bedienen seien. Dabei appelliert die Kammer an die Verantwortlichen, Authentifizierungsverfahren zu entwickeln, die ein hohes Sicherheitsniveau bei möglichst großem Bedienkomfort gewährleisten. (ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erfahrungen eines Hausarztes

40 Prozent Home-Office für Ärzte: Wie das funktionieren kann

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Deutsche Gesellschaft für Nephrologie

Post-COVID-Syndrom: Blutwäsche in Studie ohne Nutzen für Betroffene?

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose

Mehrere Menschen im Gespräch

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen