Auch angestellter MVZ-Arzt kann Belegarzt sein

KASSEL (mwo). Auch ein angestellter Arzt eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) kann eine Genehmigung als Belegarzt bekommen. Allerdings gilt eine solche Genehmigung immer nur für den einzelnen Arzt, nicht aber für das MVZ, urteilte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.

Veröffentlicht:

Damit verpflichtete das BSG in einem konkreten Fall die KV Berlin, einem angestellten Neurochirurgen die von seinem Arbeitgeber, einem MVZ, begehrte Genehmigung zu erteilen.

"Nach der Konzeption des Gesetzes sollen Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren grundsätzlich die gleichen Behandlungsmöglichkeiten in der vertragsärztlichen Versorgung haben", erklärten die Kasseler Richter zur Begründung.

Gleichzeitig machte das BSG Hoffnungen anderer MVZ zunichte, sie könnten einzelne Ärzte überwiegend oder sogar ganz als Belegärzte abstellen, wenn dafür andere im MVZ angestellte Kollegen gar nicht belegärztlich tätig werden.

Die Genehmigungsvoraussetzung, "dass nämlich die stationäre Tätigkeit des Arztes gegenüber der ambulanten von untergeordneter Bedeutung sein muss, muss bezogen auf jeden einzelnen Arzt erfüllt sein, der belegärztlich tätig werden soll, und nicht bezogen auf das MVZ", stellte das Gericht klar. Da es hier nur um ein Belegbett gehe, sei im konkreten Fall diese Voraussetzung erfüllt.

Az.: B 6 KA 15/10 R

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Urteil

BFH billigt Austausch von Kontodaten mit der Schweiz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“