Urteil

Auch hohe private eBay-Erlöse umsatzsteuerfrei

STUTTGART (mwo). Privatverkäufe über eBay unterliegen in der Regel nicht der Mehrwertsteuer.

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Nach einem Urteil, auf das das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in seinem Newsletter vom 22. Oktober hingewiesen hat, gilt dies selbst bei hohen Erlösen, solange die Verkäufer nicht wie Händler auftreten.

Die Klägerin hatte innerhalb eines Jahres 142 Pelzmäntel bei eBay versteigert und so insgesamt 77.000 Euro erwirtschaftet. Das Finanzamt vermutete gewerblichen Handel und verlangte Umsatzsteuer.

Dem widersprach die Verkäuferin und erklärte, die Mäntel stammten von ihrer verstorbenen Schwiegermutter. Im Gegensatz zum Finanzamt hielt das Finanzgericht Stuttgart dies für glaubhaft.

Es gebe keinerlei Hinweise dafür, dass die Frau die Pelzmäntel selbst und zum Zweck des Wiederverkaufs erworben habe, so das Urteil. Umsatzsteuer werde deshalb auch nicht fällig.

Az.: 14 K 702/10

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