TIPP DES TAGES

Aufgepasst bei Abschreibungen!

Veröffentlicht:

Wenn Sie in neue Geräte investieren oder eine Praxis übernehmen, sollten Sie darauf achten, dass bei der Gewinnermittlung alle Wirtschaftsgüter komplett erfasst werden. Denn die Abschreibung eines Wirtschaftsguts, das nicht im Betriebsvermögen erfasst ist, können Sie nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht nachholen.

Dabei sollten Sie auch Wirtschaftsgüter aufführen, deren Wert noch nicht feststeht. Dann erlässt das Finanzamt meist einen vorläufigen Bescheid.

Az.: VIII R 3/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Warum wird in Deutschland besonders viel operiert, Prof. Tauber und Herr von Hummel?

Lesetipps
Ein Wegweiser-Schild

© PX Media / stock.adobe.com

Antidiabetika

Diabetes-Medikation: Welches Inkretin-Mimetikum ist das richtige?