Aufregung um Aut-idem-Kreuz auf Kassenrezepten

Setzen Ärzte das Aut-idem-Kreuz häufiger, wenn Kooperationen mit Pharma-Herstellern bestehen? Der "Spiegel" hatte genau das jüngst berichtet, doch Marktforscher bestätigen diesen Zusammenhang nicht.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Substitution ausgeschlossen: Machen Ärzte mehr Kreuzchen, wenn sie mit Herstellern kooperieren?

Substitution ausgeschlossen: Machen Ärzte mehr Kreuzchen, wenn sie mit Herstellern kooperieren?

© Schilddrüsen-Initiative Papillon

NEU-ISENBURG. Aufsehen erregte zu Beginn der Woche ein Beitrag des "Spiegel" über unsaubere Praktiken im Zusammenhang mit dem Autidem-Kreuz auf Kassenrezept. Das Nachrichtenmagazin bezog sich auf Zahlen des Informationsdienstleisters Insight Health aus Waldems-Esch im Taunus.

Danach, so der "Spiegel", gebe es große regionale Unterschiede beim Anteil der Kassenrezepte, auf denen der verordnende Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat - und damit den Austausch des Präparats ausschließt.

In Bayern liege dieser Ausschluss-Anteil bei 7,9 Prozent, in Bremen dagegen bei 24,5 Prozent. Und: Unternehmen, die Kooperationsvereinbarungen mit Praxisnetzen abgeschlossen hätten, zu denen auch Geldzuwendungen gehören, profitierten nach dem Bericht besonders.

Auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" bestätigte Insight Health die Zahlen, die der "Spiegel" veröffentlicht hat, nicht. Man habe diese Zahlen nicht weitergegeben, verlautete aus dem Unternehmen.

Insgesamt sei die Aut-idem-Ausschluss-Quote im vergangenen Jahr nach Erhebungen von Insight Health von 15,1 auf 14,4 Prozent zurückgegangen.

 Dieser Trend bestätige sich auch für alle verordnungsstarke Facharztgruppen: So sei die Aut-idem-Ausschlussquote bei den Allgemeinärzten, Praktikern und Internisten von 15,2 auf 14,7 Prozent gesunken, bei den Nervenärzten von 23,7 auf 21,9 Prozent und bei den Gynäkologen von 11,4 auf 10 Prozent, so Insight Health.

Roland Lederer, Vorsitzender der Geschäftsleitung des Unternehmens, versteht auch die Aufregung über die unterschiedlichen Aut-idem-Quoten nicht. Es sei in Paragraf 129 SGB V ausdrücklich vorgesehen, dass Ärzte den Austausch eines verordneten Präparats durch Apotheker ausschließen können, sagte Lederer im Gespräch.

Diese Regelung sei sinnvoll. Gerade Patienten, die viele Medikamente einnehmen müssen, seien oft durch einen ständigen Wechsel verwirrt. Das wirke sich auf die Therapietreue aus. Studien des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller stützen dieses Argument.

Demnach führte ein rabattvertragsbedingter Wechsel des Arzneimittels zu einer weniger regelmäßigen Einnahme des Präparates. In einer anderen Studie kam es zu einer erhöhten Rate von Klinikeinweisungen depressiver Patienten.

Außerdem, so Lederer, gebe es teilweise Unverträglichkeiten. Wenn ein Arzt diese kenne, sei es wichtig, dass er auch bestimmen könne, welches Präparat der Patient am Ende tatsächlich bekommt.

Nicht zuletzt werde durch ein Aut-idem-Kreuz gar nicht immer das teurere Präparat geschützt, teilweise gebe es auch Rabattverträge von Kassen für einen Wirkstoff mit mehreren Herstellern. Und wie hoch der Preis für Rabattvertragsmedikamente tatsächlich sei, werde ja leider auch nicht öffentlich bekannt gegeben, so Lederer.

Zu unterschiedlichen Aut-idem-Quoten kommt es nach Lederers Einschätzung dadurch, dass Ärzte sich in manchen Regionen in Qualitätszirkeln darüber absprechen, welche Arzneien bei welcher Indikation gegeben werden, zur Steuerung der Arzneikosten.

"Das ist zum Beispiel oft in Netzen der Fall", berichtet Lederer. Bei Verordnungen müsse dann aut idem ausgeschlossen werden, um zu gewährleisten, dass es keinen Austausch gibt.

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