Hilfsmittel
Weitere Regeln für den Einkauf
Die Koalition fordert von den Kassen, mehr Anbietern eine Chance bei Vertragsabschlüssen zur Hilfsmittelversorgung einzuräumen. Dafür wird das Gesetz jetzt noch einmal zugespitzt.
Veröffentlicht:Berlin. Die Versorgung mit Windeln, Gehhilfen und weiteren Hilfsmitteln ist seit geraumer Zeit eine politische Baustelle. Erst im vergangenen Mai hat die Koalition mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Ausschreibungen durch die Kassen abgeschafft und durch ein Vertragsmodell ersetzt, das ab November 2019 hätte greifen sollen. Durch mehr Wettbewerb sollte der Kreis von Leistungserbringern erweitert und mehr Versorgungssicherheit geschaffen werden. Dieser Mechanismus hat wohl nicht wie vorgesehen funktioniert. Jetzt wollen Union und SPD die Vorgaben für die Hilfsmittelversorgung gesetzlich weiter anschärfen.
Schon im TSVG hatte die Koalition klargestellt, dass die Kassen jedem interessierten Anbieter von Hilfsmitteln die Chance einräumen sollten, eigene Verträge auszuhandeln und nicht lediglich auf die Beitrittsmöglichkeit zu bereits bestehenden Verträgen zu verweisen. Auch Open House-Verträge, bei denen die Kassen die Inhalte vorgeben, sollte es nicht mehr geben.
Aus einem Änderungsantrag zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) geht hervor, dass die Koalitionäre diese Spielregeln verletzt sehen. Einzelne Krankenkassen hätten Verträge mit den bislang aus Ausschreibungen hervorgegangenen Exklusivversorgern zu gleichen oder ähnlichen Konditionen fortgesetzt wie zuvor. Andere „interessierte Leistungserbringer“ seien von Vertragsverhandlungen ausgeschlossen worden. Bereits aufgenommene Vertragsverhandlungen seien „ohne nähere Begründung für gescheitert erklärt“ worden, heißt es in dem Antrag, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Da der Gesetzgeber Versorgungslücken bei der Hilfsmittelversorgung entschieden angehen will, und dafür eine „Vielzahl von Vertragsschlüssen für notwendig hält, sollen die jeweiligen Aufsichtsbehörden künftig an dieser Stelle eingreifen können, um Versorgungsengpässe abzuwenden. Zudem sollen die Aufsichten Open House-Verträge verhindern. Die Ausdehnung der Aufsicht auf „vorvertragliches Fehlverhalten“ der Kassen sei gerechtfertigt.
In die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern soll zudem für den Fall des Scheiterns ein Schiedsverfahren eingezogen werden.
Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung behandelt und dann beschlossen werden.