Versorgung

Automatische Arzneiabgabe bleibt untersagt

Der DocMorris-Apothekenautomat in Hüffenhardt bleibt bis auf Weiteres außer Betrieb. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das in der Vorinstanz verhängte Verbot.

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KARLSRUHE. Vor zwei Jahren hatte die niederländische Versandapotheke DocMorris in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt einen Apothekenautomaten in Betrieb genommen. Bei der „pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe“ konnten Kunden per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus dem Automaten erhalten.

Ähnliche Projekte anderer Anbieter waren in der Vergangenheit stets an den Gerichten gescheitert. So auch hier. Zunächst schränkte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Abgabe auf OTC-Produkte ein. Später gab das Landgericht Mosbach Klagen des Landesapothekerverbands sowie ortsansässiger Apotheker statt. Es sah einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Verschreibungspflichtige Medikamente dürften nur von Apotheken an Verbraucher abgegeben werden. Das Gericht folgte auch nicht dem Versandhandels-Argument von DocMorris; die Abholung von Arzneimitteln von einem Lagerort, an dem der Kunde diese kurz davor angefordert habe, sei kein zulässiger Versandhandel.

Gemessen an dem Wirbel, den der Automat verursachte, ist er recht unauffällig: In den umgebauten Räumen einer früheren Apotheke ist neben einem Bezahlterminal und einem Bildschirmtisch nur ein Stück Förderband hinter Glas zu sehen. Von dort fällt das gewünschte Medikament in den Ausgabeschacht. Theoretisch zumindest. Denn nun unterlag DocMorris auch in der zweiten Instanz. Allerdings steht der Weg vor den Bundesgerichtshof noch offen.

Seit vier Jahren gibt es keine Apotheke mehr in Hüffenhardt, 20 Kilometer nordwestlich Heilbronns. Wer Kopfschmerztabletten oder Blutdruckmittel braucht, muss fast sechs Kilometer weit fahren. (dpa)

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