B. Braun schickte drei Ausstellern den Gerichtsvollzieher

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DÜSSELDORF (maw). Das Medizintechnikunternehmen B. Braun Melsungen hat gegen drei Aussteller der Medica eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf erwirkt.

Nach der Entscheidung mussten die betroffenen Firmen an ihren Ständen dem Gerichtsvollzieher Sicherheitsvenenverweilkanülen, die in Indien unter der Bezeichnung "Poly Safety" hergestellt und in Deutschland unter der Bezeichnung "Tro-Vensite Safety" vermarktet werden, übergeben. B. Braun sah mit diesen Produkten Teile seines Patents verletzt.

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