PKV-Prämien
BGH stärkt offenbar Assekuranzen den Rücken
KÖLN. In der Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit von Prämienanpassungen der Axa Krankenversicherung deutet sich ein Sieg für das Unternehmen an. Ein Kunde hatte gegen Prämienerhöhungen geklagt, weil er die Unabhängigkeit des zuständigen Treuhänders bezweifelt. Eine Vielzahl ähnlicher Verfahren ist vor Gerichten anhängig.
Schon vor der Urteilsverkündung durch den Bundesgerichtshof am Mittwochnachmittag hat der Bund der Versicherten (BdV) mitgeteilt, dass nach Ansicht der Richter diese Frage offenbar nicht vor die Zivilgerichte gehört. BdV-Chef Axel Kleinlein sieht jetzt die Finanzaufsicht BaFin in der Pflicht, die Unabhängigkeit der Treuhänder stärker zu überprüfen. (iss)