PIP-Implantate

BGH verneint Schadenersatz

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Der TÜV Rheinland haftet nicht für die mangelhaften Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP). Seine Zertifizierung betraf lediglich das Herstellungsverfahren, für die Qualität des Endprodukts ist er deshalb nicht verantwortlich, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof.

Er setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Februar dieses Jahres um. Danach ist auch bei Medizinprodukten die europäische CE-Zertifizierung bislang nicht mit einem Überwachungsauftrag verbunden.

Nur bei Medizinprodukten wird aber überhaupt ein außenstehendes Unternehmen eingeschaltet, das bislang allerdings nur das Herstellungsverfahren prüft und nicht das Produkt selbst.

PIP hatte hierfür den TÜV Rheinland beauftragt, der das Siegel erteilte. Die Implantate wurden zehntausendfach weltweit verkauft. Sie enthielten nicht das übliche Spezial-, sondern billigeres Industriesilikon. Die Unternehmensführung wurde deswegen in Frankreich bereits wegen Betruges verurteilt.

Nach Schätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben sich in Deutschland rund 6000 Frauen PIP-Implantate einsetzen lassen, in Frankreich nach Behördenschätzung 30.000. Weil PIP insolvent ist und Klagen gegen operierende Chirurgen ohne Erfolg blieben, hofften tausende Frauen auf eine Entschädigung durch den TÜV Rheinland.

Nach dem EuGH-Urteil wäre dies nur dann in Betracht gekommen, wenn der TÜV auch seine sehr engen Prüfpflichten verletzt hätte. Dies, so der BGH, war nicht der Fall. Der TÜV habe keine Hinweise auf den Betrug gehabt.

nangekündigte Besuche seien ebenso wenig vorgeschrieben gewesen wie eine Kontrolle der Geschäftsunterlagen oder Stichproben-Prüfungen des Produkts selbst. Beides ist inzwischen immerhin möglich. Umfassendere, verbindliche Prüfpflichten auf EU-Ebene sind bereits geplant. (mwo)

Bundesgerichtshof

Az.: VII ZR 36/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Lesetipps
Die Luftbelastung in Innenräumen mit Reinigungsprodukten betrifft jede Person. Sie beeinflusst unsere Lungenfunktion, und das lebenslang. Diese Gefahr wird unterschätzt. So die Meinung einer Pneumologin aus Italien.

© natali_mis / stock.adobe.com

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können