Dialysepraxis

BSG bejaht Gebietsschutz

Veröffentlicht:

KASSEL. Dialysepraxen können die einem Konkurrenten erteilte Genehmigung für eine Zweigpraxis anfechten. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner jüngsten Sitzung klargestellt.

Üblicherweise können Ärzte zwar die Genehmigung einer Zweigpraxis nicht anfechten. Die KV Nordrhein hatte daher auch im Streit um eine Dialyse-Zweigpraxis den klagenden Arzt nicht als anfechtungsbefugt angesehen.

Wie nun das BSG betont, ist die Dialyse aber ein Sonderfall. Wegen der hohen Investitionen sei die Versorgung hier klar aufgeteilt, um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Praxen zu sichern.

Davon sei auch der Streit um eine Zweigpraxis geprägt. Aus der Vorgabe der Bundesmantelverträge, wonach eine Zweigpraxis jedenfalls im Grundsatz nicht in der Versorgungsregion einer anderen Praxis liegen darf, ergebe sich hier daher Drittschutz für andere Dialysepraxen.

Im Streitfall muss daher die KV Nordrhein den Bedarf prüfen und neu über die erteilte Genehmigung entscheiden. (mwo)

Az.: B 6 KA 7/14 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag