Dialysepraxis

BSG bejaht Gebietsschutz

Veröffentlicht:

KASSEL. Dialysepraxen können die einem Konkurrenten erteilte Genehmigung für eine Zweigpraxis anfechten. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner jüngsten Sitzung klargestellt.

Üblicherweise können Ärzte zwar die Genehmigung einer Zweigpraxis nicht anfechten. Die KV Nordrhein hatte daher auch im Streit um eine Dialyse-Zweigpraxis den klagenden Arzt nicht als anfechtungsbefugt angesehen.

Wie nun das BSG betont, ist die Dialyse aber ein Sonderfall. Wegen der hohen Investitionen sei die Versorgung hier klar aufgeteilt, um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Praxen zu sichern.

Davon sei auch der Streit um eine Zweigpraxis geprägt. Aus der Vorgabe der Bundesmantelverträge, wonach eine Zweigpraxis jedenfalls im Grundsatz nicht in der Versorgungsregion einer anderen Praxis liegen darf, ergebe sich hier daher Drittschutz für andere Dialysepraxen.

Im Streitfall muss daher die KV Nordrhein den Bedarf prüfen und neu über die erteilte Genehmigung entscheiden. (mwo)

Az.: B 6 KA 7/14 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gehäufte Infektionen in Südengland

Meningitis B: Das sind Warnzeichen – das ist zu tun

Lesetipps
Dr. Jörg Schelling am Mikrofon.

© Foto: Matthias Balk

„Sprechende Medizin“ beim Bayerischen Rundfunk

Hausarzt Schelling klärt im Radio über wichtige Gesundheitsthemen auf