Oberlandesgericht Karlsruhe

Baden-Württemberg: Einfache Arztbescheinigung reicht zur Befreiung von der Maskenpflicht

In Baden-Württemberg reicht eine einfache Arztbescheinigung zur Befreiung von der Maskenpflicht. Eine konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung muss darin nicht genannt werden.

Veröffentlicht:

Karlsruhe. Ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht muss zumindest in Baden-Württemberg keine konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder „relevante Vorerkrankungen“ enthalten. Es reicht aus, dass laut ärztlichem Attest eine Person „aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen kann“, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe zur baden-württembergischen Corona-Verordnung jetzt entschied.

Es gab damit einer heute 59 Jahre alten Frau recht, die sich im Dezember 2020 ohne vorgeschriebene Maske in einem Einkaufsmarkt in Sinsheim aufgehalten hatte. Als Begründung legte sie ein ärztliches Attest vor, wonach sie aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen könne.

Allerdings enthielt das Attest keine Hinweise auf konkrete Beeinträchtigungen und „relevante Vorerkrankungen“. Dem Amtsgericht Sinsheim reichte das Attest daher nicht aus. Es verurteilte die Frau wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung zu 70 Euro Geldbuße.

Doch eine solche Begründungspflicht lässt sich aus der maßgeblichen Corona-Verordnung vom 12. Dezember 2020 nicht herauslesen, entschied nun das OLG. Das Bußgeld sei daher zu Unrecht erhoben worden. (fl/mwo)

OLG Karlsruhe, Az.: 2 Rb 37 Ss 25/22

Mehr zum Thema

Qualitätssicherung

Hessen führt anonymes Meldeportal im Rettungsdienst ein

Das könnte Sie auch interessieren
Frau diktiert Bericht am Computer

© 3M Deutschland GmbH

Erfolgreiches Spitzen-Duo

3M und Olympus erleichtern den Dokumentationsprozess

Anzeige | 3M Deutschland GmbH
Ein Roboter, der Akten wälzt? Künstliche Intelligenz kann bereits mit Leitlinien umgehen – jedenfalls wenn sie so gut strukturiert sind wie die der DEGAM.

© Iaroslav / stock.adobe.com

Digitalisierung in der Medizin

Kollegin Dr. ChatGPT? Wie Künstliche Intelligenz Ärzten helfen könnte

Videosprechstunde: Der Hausärzteverband findet es gut, wenn ein größerer Anteil der Leistungen darüber erbracht werden darf als bisher. Aber bitte nicht ohne Limit!

© Monika Skolimowska / dpa / picture alliance

44. Hausärztinnen- und Hausärztetag

Keine Digitalisierung an den Hausärztinnen und Hausärzten vorbei!

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Die Newsletter der Ärzte Zeitung

» kostenlos und direkt in Ihr Postfach

Am Morgen: Ihr individueller Themenmix

Zum Feierabend: das tagesaktuelle Telegramm

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dilemma mit dem Übergewicht

Dickes Stigma bei Adipositas und Diabetes

Gutachten des IGES-Instituts

Kassen wollen Update für die Weiterbildung Allgemeinmedizin

Lesetipps
Rita Süssmuth

© David Vogt

Interview zum Welt-Aidstag am 1. Dezember

Rita Süssmuth zu HIV: „Aids-Kranke galten als das sündige Volk“